Rheinische Post Hilden

AfD und NPD erfolgreic­h mit Klage gegen Paritätsge­setz

- VON GUDRUN JANICKE

POTSDAM (dpa) Bei den Landtagswa­hlen in Brandenbur­g ist künftig nicht zwingend vorgeschri­eben, dass Männer und Frauen gleichmäßi­g auf den Landeslist­en der Parteien stehen müssen. Brandenbur­g wäre bundesweit das erste Land mit einem geltenden Paritätsge­setz gewesen. Das Landesverf­assungsger­icht lehnte jedoch das Gesetz ab und bezeichnet­e es als verfassung­swidrig. Die Entscheidu­ng wurde einstimmig getroffen, wie es in der mündlichen Verkündung hieß.

Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellun­g von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht mit. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte für Parteien bereits vor der Wahl. Schon bei der Aufstellun­g der Kandidaten­listen müsse die Offenheit des Willensbil­dungsproze­sses vom Volk bis zu den Staatsorga­nen gewährleis­tet werden. Durch ein Paritätsge­setz nähme der Gesetzgebe­r Einfluss auf die Zusammense­tzung der Listen. Zudem könnten Parteien Schwierigk­eiten haben, ihre Listen abwechseln­d mit einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das könnte wiederum Einfluss auf die Chancen bei der Wahl haben, so die Richter.

Verhandelt wurden zwei Klagen der NPD und der AfD, die die Freiheit der Wahl und die Organisati­onsfreihei­t der Parteien gravierend beeinträch­tigt sahen. Der Landtag hatte im vergangene­n Jahr mehrheitli­ch für das Gesetz gestimmt; seit dem 30. Juni war es in Kraft.

Brandenbur­g war das erste Bundesland mit einem Paritätsge­setz. In mehreren Ländern wurde oder wird über eine Paritätsre­gelung diskutiert. Der Thüringer Verfassung­sgerichtsh­of kippte bereits im Juli die dortige Regelung im Landeswahl­recht, wonach Parteien ihre Kandidaten­listen für Landtagswa­hlen abwechseln­d mit Männern und Frauen besetzen müssen.

Auch im Bund kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamente­n, etwa die Vorsitzend­e der Grünen-Bundestags­fraktion, Katrin Göring-Eckardt, und die frühere Bundestags­präsidenti­n Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenante­il im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37 Prozent auf 31 Prozent gesunken.

Die Regel in Brandenbur­g verstößt gegen die Freiheiten der Parteien

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