AfD und NPD erfolgreich mit Klage gegen Paritätsgesetz
POTSDAM (dpa) Bei den Landtagswahlen in Brandenburg ist künftig nicht zwingend vorgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichmäßig auf den Landeslisten der Parteien stehen müssen. Brandenburg wäre bundesweit das erste Land mit einem geltenden Paritätsgesetz gewesen. Das Landesverfassungsgericht lehnte jedoch das Gesetz ab und bezeichnete es als verfassungswidrig. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen, wie es in der mündlichen Verkündung hieß.
Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht mit. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte für Parteien bereits vor der Wahl. Schon bei der Aufstellung der Kandidatenlisten müsse die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk bis zu den Staatsorganen gewährleistet werden. Durch ein Paritätsgesetz nähme der Gesetzgeber Einfluss auf die Zusammensetzung der Listen. Zudem könnten Parteien Schwierigkeiten haben, ihre Listen abwechselnd mit einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das könnte wiederum Einfluss auf die Chancen bei der Wahl haben, so die Richter.
Verhandelt wurden zwei Klagen der NPD und der AfD, die die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sahen. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz gestimmt; seit dem 30. Juni war es in Kraft.
Brandenburg war das erste Bundesland mit einem Paritätsgesetz. In mehreren Ländern wurde oder wird über eine Paritätsregelung diskutiert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kippte bereits im Juli die dortige Regelung im Landeswahlrecht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen.
Auch im Bund kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamenten, etwa die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37 Prozent auf 31 Prozent gesunken.
Die Regel in Brandenburg verstößt gegen die Freiheiten der Parteien