Drakonische Bestrafung
Straffällige Jugendliche
Zu „Randale im Rheinbad: Angeklagter muss einen Aufsatz schreiben“(RP vom 8. Oktober): Herrlich, wie konsequent unsere Richter bereits bei auffälligen Jugendlichen vorgehen, damit sie niemals wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Der 17-jährige Rädelsführer, der den Bademeister „töten und an die Wand klatschen“wollte, muss jetzt einen Aufsatz schreiben – ohne Chance auf Bewährung. Auch der 15-Jährige, der in Düsseldorf erst einem Taxifahrer die Nase gebrochen hatte und dann Polizisten an die Wäsche wollte, wurde mit einer Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training brutal abgestraft. Von diesen beiden Jugendlichen werden wir bestimmt nie mehr etwas hören – weil ihnen vor Angst vor der dann folgenden „Bestrafung“bestimmt jetzt schon die Knie schlottern. Oder, weil sie vor lauter Lachen zu nichts anderem mehr kommen. sollte die Bevölkerung für die Gefahren der Pandemie noch intensiver sensibilisieren. Ich finde es auch traurig, dass manche Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Masken lediglich über dem Mund tragen. Und ein Mindestabstand ist nicht gewährleistet, weil man ja direkt nebeneinander sitzt.
geschickt zu werden. Die Kosten für einen Corona-Test bezahlen wir natürlich selber. Wenn aber im St.-Agnes-Hospital eine Krankenpflegerin an Corona erkrankt, kann beziehungsweise muss ihr Ehemann, ebenfalls Krankenpfleger, weiterhin arbeiten gehen. Also privat hat er die Quarantänevorschriften einzuhalten. Der Besuch beim Bäcker um die Ecke, wo die Verkäuferin hinter einer Acrylglasscheibe geschützt ist, ist zu gefährlich für die Allgemeinheit. Acht Stunden im Krankenhaus zu arbeiten, wo Menschen bereits gesundheitlich angeschlagen sind, ist nach der gültigen Gesetzgebung anscheinend ein geringeres Risiko und kann genehmigt werden. Ich habe da ziemliche Zweifel und große Bedenken. Aber Gesetz ist Gesetz! In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund! Und damit meine ich nicht nur Corona.