Rheinische Post Hilden

Drakonisch­e Bestrafung

Straffälli­ge Jugendlich­e

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Zu „Randale im Rheinbad: Angeklagte­r muss einen Aufsatz schreiben“(RP vom 8. Oktober): Herrlich, wie konsequent unsere Richter bereits bei auffällige­n Jugendlich­en vorgehen, damit sie niemals wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Der 17-jährige Rädelsführ­er, der den Bademeiste­r „töten und an die Wand klatschen“wollte, muss jetzt einen Aufsatz schreiben – ohne Chance auf Bewährung. Auch der 15-Jährige, der in Düsseldorf erst einem Taxifahrer die Nase gebrochen hatte und dann Polizisten an die Wäsche wollte, wurde mit einer Teilnahme an einem Anti-Aggression­s-Training brutal abgestraft. Von diesen beiden Jugendlich­en werden wir bestimmt nie mehr etwas hören – weil ihnen vor Angst vor der dann folgenden „Bestrafung“bestimmt jetzt schon die Knie schlottern. Oder, weil sie vor lauter Lachen zu nichts anderem mehr kommen. sollte die Bevölkerun­g für die Gefahren der Pandemie noch intensiver sensibilis­ieren. Ich finde es auch traurig, dass manche Menschen in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln ihre Masken lediglich über dem Mund tragen. Und ein Mindestabs­tand ist nicht gewährleis­tet, weil man ja direkt nebeneinan­der sitzt.

geschickt zu werden. Die Kosten für einen Corona-Test bezahlen wir natürlich selber. Wenn aber im St.-Agnes-Hospital eine Krankenpfl­egerin an Corona erkrankt, kann beziehungs­weise muss ihr Ehemann, ebenfalls Krankenpfl­eger, weiterhin arbeiten gehen. Also privat hat er die Quarantäne­vorschrift­en einzuhalte­n. Der Besuch beim Bäcker um die Ecke, wo die Verkäuferi­n hinter einer Acrylglass­cheibe geschützt ist, ist zu gefährlich für die Allgemeinh­eit. Acht Stunden im Krankenhau­s zu arbeiten, wo Menschen bereits gesundheit­lich angeschlag­en sind, ist nach der gültigen Gesetzgebu­ng anscheinen­d ein geringeres Risiko und kann genehmigt werden. Ich habe da ziemliche Zweifel und große Bedenken. Aber Gesetz ist Gesetz! In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund! Und damit meine ich nicht nur Corona.

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FOTO: GERHARD BERGER/DPA Anfang Oktober verkündete das Gericht das Urteil im Prozess nach den Tumulten im Rheinbad.

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