Die richtige Entscheidung
In den vergangenen Monaten hat das Oberverwaltungsgericht Münster in Sachen Sonntagsöffnung im Handel immer wieder geurteilt, die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe habe Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Händler. Das spielt bei der neuesten Entscheidung zu Recht keine Rolle. Selbst wenn sich an dem juristischen Grundsatz kaum rütteln lässt, könnten fünf verkaufsoffene Sonntage in einer Ausnahmesituation wie jetzt das Gebot der Sonntagsruhe nicht aushöhlen. Wer damit noch argumentiert, verschließt sich der Lebenswirklichkeit der Menschen und in vielen Fällen auch der betroffenen Arbeitnehmer.
Das Gericht hat gut daran getan, seiner Entscheidung den Infektionsschutz als einzigen Maßstab zugrunde zu legen. Danach gibt es in den kleineren Städten keine Notwendigkeit, an Sonntagen zu öffnen, weil der Kundenverkehr da eh nicht so groß wäre, während es in den Großstädten trotz Samstagsöffnung einen großen Andrang geben könnte, weil den Menschen derzeit keine anderen Freizeitaktivitäten blieben. Das ist zumindest nicht auszuschließen. Deshalb ist das Gericht richtigerweise auf Nummer sicher gegangen. Wenn Kontaktbeschränkungen mindestens bis kurz vor Weihnachten gelten sollen, kann man nicht an anderen Stellen zusätzliche Einfallstore für das Virus schaffen. Auch nicht mit strengen Abstands- und Hygieneregeln.
So traurig das für den Handel ist. Ein paar verkaufsoffene Sonntage mehr landesweit hätten aber allenfalls eine Atempause verschaffen können. Wer glaubt, zusätzliche Einkaufstage könnten nennenswert verlorengegangene Umsätze zurückbringen, der irrt. Kein Verbraucher hat sonntags mehr Geld als werktags. In Zeiten von Kurzarbeit und drohender Pleitewelle neigen viele noch eher zum Konsumverzicht.
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