Drohnen gefährden Sicherheit von Gefängnissen
DÜSSELDORF (kib) NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will Hersteller von Drohnen zu technischen Vorkehrungen verpflichten, um den Luftraum über sensiblen Einrichtungen wie Gefängnissen zu sichern. Zusammen mit seinem Amtskollegen aus Baden-Württemberg wird Biesenbach einen entsprechenden Vorschlag in die Justizministerkonferenz der Länder einbringen. „Die Hersteller von Drohnen haben es in der Hand, den Luftraum in Deutschland sicherer zu machen. Sie müssen ihre Drohnen so programmieren, dass sie in Verbotszonen nicht einfliegen können“, sagte Biesenbach laut einer Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt.
Drohnen entwickeln sich zunehmend zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko
auch an Flughäfen und zur Wirtschaftsspionage. Seit November 2019 registrierte das NRW-Justizministerium 24 Drohneneinflüge in Justizvollugsanstalten. Oft werden auf diese Weise Drogen, Botschaften oder Waffen eingeschleust.
Aus Sicht von Biesenbach ist zu prüfen, ob eine Geo-Fencing-Funktion Abhilfe schaffen könnte. Dabei werden Luftbereiche durch virtuelle Zäune umschlossen und die Drohne durch Programmierung der Software daran gehindert, in den gesperrten Raum einzufliegen. Schon bisher gilt ein Überflugverbot, das sich dem Minister zufolge aber häufig nicht durchsetzen lasse. Die bestehenden Abwehrversuche führten oft zu unkontrollierten Abstürzen.