Buchhalterin wegen Untreue verurteilt
Mit dem Geld finanzierte die Frau jahrelang teure Reisen und bezahlte Steuerschulden ihres Mannes.
DÜSSELDORF Fast zehn Jahre lang konnte sich die Leiterin der Buchhaltung einer zahnärztlichen Abrechungsgesellschaft ungehindert aus der Kasse ihres Arbeitgebers bedienen. Rund 320.000 Euro hat die jetzt 57-jährige Buchhalterin zwischen 2008 und Herbst 2017 für sich abgezweigt, davon auch Luxusreisen mit ihrem Gatten rund um die Welt finanziert. Das gab sie sofort zu, als ihr Schwindel vor rund drei Jahren dann doch auffiel. Am Mittwoch wurde sie nun wegen gewerbsmäßiger Untreue vom Landgericht mit zwei Jahren Bewährungsstrafe belegt. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Seit ihrem allerersten Griff in die Kasse der Abrechnungsgesellschaft ist inzwischen so viel Zeit vergangen, dass rund die Hälfte aller Vorwürfe gegen die ehemalige Leiterin der Finanzbuchhaltung strafrechtlich bereits verjährt ist. In der Anklage gegen sie war jetzt nur noch die Rede von 94 Taten zwischen Mai 2013 und Herbst 2017 mit einem Gesamtschaden von 156.000 Euro.
Durch pro Jahr rund zwanzig fingierte Überweisungen auf ihr eigenes Konto hatte sie demnach nicht nur 80.000 Euro für Finanzamtsschulden ihres Ehemanns abgezweigt, sondern sich auch zwei Autos mit dem Gatten und jedes Jahr mehrere opulente Fernreisen geleistet.
Einer ihrer Ex-Kollegen sagte am Mittwoch im Prozess gegen die Frau, sie habe bei der Gesellschaft „eine unvorstellbare Vertrauensstellung“genossen. Allerdings habe sie dieses „Mega-Vertrauen“schamlos ausgenutzt und damit ein Luxusleben finanziert. Erst als ihrem Arbeitgeber Unregelmäßigkeiten auffielen, wurde die Frau mit dem Verdacht konfrontiert – und habe sofort alles zugegeben. Um den Gesamtschaden von 320.000 Euro abzutragen, habe sie damals ihr Haus verkauft und aus dem Erlös den erschwindelten Betrag in voller Höhe zurückgezahlt.
Von übergroßer Reue der Angeklagten war die Staatsanwältin aber nicht überzeugt. So habe die 57-Jährige anschließend nicht nur gegen ihre Kündigung, sondern auch gegen ein angeblich schlechtes Zeugnis geklagt. Das zeuge nicht von großer Einsicht, so die Staatsanwältin. Die Richter ließen der 57-Jährigen dennoch die Chance, sich in den kommenden Jahren zu bewähren. Kommt es in dieser Zeitspanne zu keinen weiteren Straftaten, könnte ihr die verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren danach komplett erlassen werden.