Immer wieder landen Autos im Kö-Graben
Innerhalb von zwei Jahren mussten drei Mal nach Unfällen Autos aus dem Wasser gehievt werden. Mit den Vorfällen beschäftigt sich die Unfallkommission, größere Umbauten scheinen jedoch unwahrscheinlich.
STADTMITTE Innerhalb von zwei Jahren sind drei Autos im Kö-Graben gelandet. Ursache waren jedes Mal Fahrfehler, in zwei Fällen sagten die Fahrer aus, sie hätten Gas- und Bremspedal verwechselt. Glücklicherweise hatten die Unfälle keine schlimmeren Verletzungen bei den beteiligten Personen zur Folge, auch war schnell Hilfe zur Stelle. Dennoch stellt sich die Frage, ob der Kö-Graben besser gesichert werden muss – den normalen Bordstein kann ein Auto leicht überwinden, das Geländer ist nicht besonders stabil, Autos durchbrechen es leicht.
So liefen die drei Unfälle ab: Den Auftakt machte eine 56-Jährige am 18. Oktober 2018 gegen 7 Uhr. Sie war mit ihrem Mercedes in Höhe des Interconti-Hotels unterwegs und wollte dort parken. Sie schlug das Lenkrad ein, dann sei ihr übel geworden, sagte sie später aus. Den genauen Ablauf konnte sie nicht schildern, „sie fand sich plötzlich mit dem Auto im Kö-Graben wieder“, sagte eine Sprecherin der Polizei. Die 56-Jährige erlitt leichte Verletzungen.
Vor einem knappen Jahr dann steuerte eine 79 Jahre alte Frau ihren VW Golf in den Kö-Graben. Der Unfall geschah kurz hinter der Kreuzung Benrather Straße auf der Bankenseite in Höhe der Behindertenparkplätze. Auf der Fahrt touchierte das Auto einen Passanten, der den Abhang hinunterfiel, und durchbrach das Stahlgeländer. Zwei Passanten reagierten schnell, wateten durch das Wasser und befreiten die Fahrerin und ihren 82 Jahre alten Ehemann, der auf dem Beifahrersitz saß. Niemand wurde ernsthaft verletzt.
Den vorläufigen Schlusspunkt setzte am Silvestertag nachmittags ein 34-jähriger Neusser, der auf der anderen Seite der Kreuzung seinen Wagen der Marke BMW ins Wasser setzte. Auch er soll das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt haben. Dadurch schoss er auf Höhe der ehemaligen Commerzbank auf den Bordstein, brach durch das Geländer und landete im Wasser. Der
Mann rettete sich durchs Schiebedach aufs Auto, die Feuerwehr brachte den Unglücksraben mit einem Schlauchboot an Land.
Die Stadtverwaltung will die Fälle in der Unfallkommission, in der die Fachverwaltung mit der Polizei zusammensitzt, besprechen. Auf die Frage nach möglichen neuen Schutzmaßnahmen reagieren die Verkehrsexperten zurückhaltend. „Die Verkehrssicherheit in dem Bereich des Kö-Grabens ist grundsätzlich gegeben“, ist die städtische Einschätzung der Situation. Bei den Unfällen im vorigen Jahr handele es sich nach aktuellem Kenntnisstand um Fehlverhalten der jeweiligen Fahrzeugführer.
Fachpolitiker des Stadtrates schätzen die Situation ähnlich ein. „Wir müssen den Kö-Graben nicht zum Hochsicherheitstrakt machen“, sagt Norbert Czerwinski (Grüne), Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses. Wenn man Konsequenzen aus den Vorfällen ziehen wolle, müsse man im Einzelfall eher den Entzug des Führerscheins prüfen. „Die Leute sollten sich klar darüber werden, dass sie mit einem schweren gefährlichen
Fahrzeug unterwegs sind.“
Es sei oft der Fall, dass Verkehrsteilnehmer Fehler machten oder sich bewusst nicht an Regeln hielten. Man habe dies wiederholt nach schweren Straßenbahnunfällen untersucht, aber zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nutzten wenig, wenn Autofahrer beispielsweise an Stellen wendeten, wo dies verboten sei, und dann mit einer Straßenbahn kollidierten. Auf der Pariser Straße im Linksrheinischen ist dies mehrfach Unfallursache gewesen.
Andreas Hartnigk, Verkehrsexperte der CDU, spricht bei den Unfällen
auf der Königsallee von „tragischen Einzelfällen“, die man leider nicht ausschließen könne. Er sei nicht dafür, den Kö-Graben durch Betonbarrieren abzusichern oder das Geländer zu verstärken. Dessen filigrane Konstruktion sei zudem typisch für die Kö und unterliege dem Denkmalschutz. Es würden jetzt in Düsseldorf für einen dreistelligen Millionenbetrag Geländer auf Brücken erhöht, obgleich dort seit Jahren nichts passiert sei, „aber an der Königsallee sind wir nicht zum Handeln verpflichtet“, ist sich Jurist Hartnigk sicher.