Spahn: Gratis-Schnelltests ab 1. März
Ein Masseneinsatz soll nun möglich werden, aber zuerst aus fachkundigen Händen.
BERLIN (dpa) Ab 1. März sollen alle Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus getestet werden können. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag an. Kommunen könnten Testzentren, Apotheken oder Praxen mit solchen Angeboten beauftragen. Auch den Weg für einen breiten Einsatz von Selbsttests für Laien will Spahn ebnen, wie zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. Unterdessen verlängerte das Bundeskabinett die strengen Einreiseregeln für Menschen aus Gebieten mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten.
Spahn erläuterte, Schnelltests seien mittlerweile ausreichend am Markt verfügbar. Die Nutzung ist bereits mehrfach ausgedehnt worden. Verwendet werden können sie schon in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen etwa auch in Schulen – aber vorerst nur von geschultem Personal. Dabei brauchen die Proben nicht extra zum Auswerten ins Labor geschickt zu werden. Solche Antigentests gelten allerdings als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Sie sind weiterhin der Goldstandard. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests daher mit einem PCR-Test bestätigt werden.
Für die Ausweitungspläne muss auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ins Boot. Da die Tests der Pandemiebekämpfung und öffentlichen Gesundheit dienten, seien die Kosten rückwirkend ab 1. Januar aus dem Bundeshaushalt zu tragen, heißt es in einem Entwurf für das Corona-Kabinett. Angesetzt werden demnach bis zu neun Euro für den Test und weitere neun Euro für die Testabnahme sowie das Ausstellen eines entsprechenden Zeugnisses.
Auch Laien-Selbsttests sollten nach der bald erwarteten Zulassung für alle zugänglich werden, erklärte Spahn. Diese Testmöglichkeiten könnten zu einem sicheren Alltag beitragen, gerade auch in Schulen und Kitas. Sein Ressort stehe dazu in Verhandlungen mit verschiedenen Herstellern. Ziel sei, in Rahmenverträgen Mindestmengen für den deutschen Markt zu sichern, heißt es in dem Ministeriumspapier.