SPD und Grüne fordern Lobbyregister für Landtagsabgeordnete
Die NRW-Opposition will transparent machen, welche Interessengruppen wie auf Gesetzentwürfe Einfluss nehmen und Nebeneinkünfte offenlegen lassen.
DÜSSELDORF Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag fordert ein Lobbyregister, um den Einfluss von Interessengruppen auf Gesetze transparent zu machen. „Die Maskenaffäre und die Aserbeidschan-Connection von Unionsabgeordneten im Bundestag haben das Vertrauen der Bürger massiv beschädigt“, sagte SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty. Bezahlte
Lobby-Arbeit von Abgeordneten sei daher zu verbieten und unter Strafe zu stellen.
Außerdem fordert die SPD wie auch die Grünen eine Verschärfung des Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs zur Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Die SPD will einen entsprechenden Gesetzentwurf in der nächsten Woche in den Landtag einbringen. Die Grünen starteten eine ähnliche Initiative.
Beide Oppositionsfraktionen sind zuversichtlich, für ihren Vorstoß eine Mehrheit zu bekommen. Der Druck insbesondere auf die CDU sei aufgrund der Maskenaffäre so groß, dass sie sich der Forderung nach mehr Transparenz kaum verschließen könnten. „Wenn die CDU es ernst meint, dann kann sie sich jetzt nicht nur mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung begnügen“, sagte die Co-Fraktionschefin der Grünen, Verena Schäffer.
Ziel ist es, Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit künftig nicht bloß als Vergehen, sondern als Verbrechen einzustufen und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden. Die Grünen kritisierten, derzeit scheitere eine Verfolgung fragwürdiger Handlungen zu oft an ungenauen Formulierungen. Beide Fraktionen appellierten an die Landesregierung, dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.
Die SPD will darüber hinaus, dass Abgeordnete alle Nebeneinkünfte künftig „auf Euro und Cent“genau veröffentlichen müssen – und nicht erst ab einer bestimmten Größenordnung und gestuft. Außerdem solle der Umfang der Nebentätigkeit angegeben werden, um einschätzen zu können, ob es sich nicht in Wirklichkeit um die Haupttätigkeit handelt. Es gehe nicht darum, frühere Berufstätigkeiten oder Einkünfte aus weitergeführten Unternehmen
zu untersagen, sondern nur um mehr Transparenz, stellten beide Fraktionschefs klar.
Der Gesetzentwurf der Sozialdemokraten sieht auch eine Anzeigepflicht für Aktienoptionen sowie auf Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen vor, und zwar bereits ab einer Beteiligung von fünf Prozent. Bisher liegt diese Schwelle bei 50 Prozent. Die Grünen fordern überdies besonderen Schutz für Whistleblower.