Rheinische Post Hilden

Wollte eine 58-Jährige wegen ihrer Schulden töten?

Bei einer Bekannten hatte sie häufig Geld geliehen. Statt es zurückzuge­ben, fasste sie laut Anklage einen brutalen Entschluss.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

ELLER Ein Streit um Geld mit einer 58-jährigen Bekannten hätte eine alte Dame (74) im Oktober 2020 beinahe das Leben gekostet. Bis zu diesem Tag hatte die Seniorin dieser Bekannten aus Mitleid immer wieder mit kleineren Beträgen unter die Arme gegriffen. Doch als die 58-Jährige bei einem Besuch bei ihrer Gönnerin an der Torgauer Straße die Beträge zurückzahl­en sollte, ist die Situation offenbar eskaliert. So steht es in einer Anklage wegen versuchten Mordes, über die demnächst das Landgerich­t zu verhandeln hat.

Mit teils lebensbedr­ohlichen Stich- und Schnittver­letzungen sowie mit mehrfachen Schädelbrü­chen war die Seniorin frühmorgen­s von ihrem Pflegedien­st gefunden worden. Bevor sie wegen akuter Lebensgefa­hr in die Intensivst­ation gebracht wurde, konnte sie den Namen ihrer Besucherin vom Vorabend nennen. Der Polizei gelang es schnell, die 58-Jährige festzunehm­en.

Zunächst erging gegen sie ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags sowie gefährlich­er Körperverl­etzung. Inzwischen geht die Staatsanwa­ltschaft aber von einem Mordversuc­h aus Habgier aus. Den Angriff auf die Rentnerin soll die Verdächtig­e bestreiten. Über die Tatverdäch­tige wurde bisher nur bekannt, dass sie seit Jahren drogensüch­tig und vielfach vorbestraf­t sein soll. Nach weiteren Ermittlung­en hatte ihr das Opfer nach und nach insgesamt rund 3200 Euro gegeben.

Die Empfängeri­n habe stets behauptet, auf eine Erbschaft zu warten, aus der sie den Gesamtbetr­ag zurückzahl­en werde. Im Herbst mahnte aber die Tochter des Opfers die Begleichun­g der Schulden an. Laut Anklage soll die Beschuldig­te dann in der Wohnung der 74-Jährigen erschienen sein und der Rentnerin erklärt haben, sie bringe kein Geld, sondern werde die Seniorin nun umbringen.

Mit verschiede­nen Gegenständ­en soll die Besucherin auf die Geldgeberi­n eingestoch­en und eingeschla­gen haben. Bevor sie die Tatwohnung

verließ, hat sie laut Anklage das Handy der Rentnerin eingesteck­t. Das Opfer erlitt neben zahlreiche­n Stich- und Schnittver­letzungen auch ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Schädelbru­ch sowie Brüche an Jochbein und Unterkiefe­r.

Die Anklage geht jetzt davon aus, dass die 58-Jährige den Mordversuc­h verübt habe, um sich auf diese Art ihrer Schulden zu entledigen. Unklar ist noch, ob das Schwurgeri­cht diese Anklage zulässt und wann der Prozess gegen die 58-Jährige starten könnte.

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