Wollte eine 58-Jährige wegen ihrer Schulden töten?
Bei einer Bekannten hatte sie häufig Geld geliehen. Statt es zurückzugeben, fasste sie laut Anklage einen brutalen Entschluss.
ELLER Ein Streit um Geld mit einer 58-jährigen Bekannten hätte eine alte Dame (74) im Oktober 2020 beinahe das Leben gekostet. Bis zu diesem Tag hatte die Seniorin dieser Bekannten aus Mitleid immer wieder mit kleineren Beträgen unter die Arme gegriffen. Doch als die 58-Jährige bei einem Besuch bei ihrer Gönnerin an der Torgauer Straße die Beträge zurückzahlen sollte, ist die Situation offenbar eskaliert. So steht es in einer Anklage wegen versuchten Mordes, über die demnächst das Landgericht zu verhandeln hat.
Mit teils lebensbedrohlichen Stich- und Schnittverletzungen sowie mit mehrfachen Schädelbrüchen war die Seniorin frühmorgens von ihrem Pflegedienst gefunden worden. Bevor sie wegen akuter Lebensgefahr in die Intensivstation gebracht wurde, konnte sie den Namen ihrer Besucherin vom Vorabend nennen. Der Polizei gelang es schnell, die 58-Jährige festzunehmen.
Zunächst erging gegen sie ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung. Inzwischen geht die Staatsanwaltschaft aber von einem Mordversuch aus Habgier aus. Den Angriff auf die Rentnerin soll die Verdächtige bestreiten. Über die Tatverdächtige wurde bisher nur bekannt, dass sie seit Jahren drogensüchtig und vielfach vorbestraft sein soll. Nach weiteren Ermittlungen hatte ihr das Opfer nach und nach insgesamt rund 3200 Euro gegeben.
Die Empfängerin habe stets behauptet, auf eine Erbschaft zu warten, aus der sie den Gesamtbetrag zurückzahlen werde. Im Herbst mahnte aber die Tochter des Opfers die Begleichung der Schulden an. Laut Anklage soll die Beschuldigte dann in der Wohnung der 74-Jährigen erschienen sein und der Rentnerin erklärt haben, sie bringe kein Geld, sondern werde die Seniorin nun umbringen.
Mit verschiedenen Gegenständen soll die Besucherin auf die Geldgeberin eingestochen und eingeschlagen haben. Bevor sie die Tatwohnung
verließ, hat sie laut Anklage das Handy der Rentnerin eingesteckt. Das Opfer erlitt neben zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen auch ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Schädelbruch sowie Brüche an Jochbein und Unterkiefer.
Die Anklage geht jetzt davon aus, dass die 58-Jährige den Mordversuch verübt habe, um sich auf diese Art ihrer Schulden zu entledigen. Unklar ist noch, ob das Schwurgericht diese Anklage zulässt und wann der Prozess gegen die 58-Jährige starten könnte.