So gelingt Urlaub in der Pandemie
Vor dem Start in den Urlaub während der Corona-Krise ist viel zu bedenken. Die für Hilden und Haan zuständige Verbraucherzentrale in Langenfeld gibt Tipps und hilft, wichtige Fragen zur Reise im Vorfeld zu klären.
HILDEN/HAAN/LANGENFELD Wer in diesen Wochen verreisen möchte, muss höllisch aufpassen und genau in seine Verträge schauen. Die Pandemie macht das nötig. So lautet das Fazit einer digitalen Pressekonferenz mit den Verbraucherzentralen in Langenfeld und Velbert. Andreas Nawe (Leiter Beratungsstelle Langenfeld), Sabine Klischat-Tilly und Andreas Adelberger (beide Beratungsstelle Velbert) gaben Tipps, die Reiselustige auf jeden Fall beherzigen sollten.
Dass die Umstände sich nahezu täglich ändern können, auch an Lieblingsreisezielen wie Malle, erleben wir permanent. Ein plötzlich eingestellter Flug, eine Quarantäne am Urlaubsort, eine eigene Erkrankung – all das kann unvorhersehbar teuer werden oder dazu führen, dass man am Traumziel festsitzt, warnten die Fachleute nachdrücklich.
Eine Rückholaktion des Bundes werde es auf keinen Fall geben, so Nawe. „Vor allen Dingen vor Abreise auf die Seite des Auswärtigen Amtes schauen“, sagte Adelberger. „Da erfahre ich tagesaktuell: Muss ich mich vor Abreise testen lassen? Wie alt darf der Test sein? Brauche ich ein Formular oder eine bestimmte App? Wie gestaltet sich das Leben vor Ort? Gibt es ab 22 Uhr eine Ausgangssperre, zu der ich wieder im Hotel sein muss? Kann ich die Sehenswürdigkeiten vor Ort besuchen?“
Klar wurde auch: Wer eine Pauschalreise bucht, ist rechtlich auf der sicheren Seite. „Wer individuell reist, bleibt bei Rücktritten meistens auf den Kosten sitzen“, so Nawe. Für Pauschalreisen sprächen auch, dass man immer einen Ansprechpartner habe und Flüge nicht monatelang im Voraus komplett bezahlt werden müssten, sondern erst eine kleine Anzahlung geleistet würde und der gesamte Preis vier Wochen vor Abflug fällig werde. Darüber hinaus sei man gegen die Pleite des Veranstalters versichert.
Adelberger schilderte den Fall einer Frau, die eine Fähre nach Sardinien gebucht hatte, stornieren musste und gar nicht wusste, wo sie das machen sollte. „Sie war über die deutsche Seite eines Vermittlers zu einer britischen Reederei gekommen, die letztlich mit einem italienischen Anbieter zusammen arbeitete. Für den Vertrag galt italienisches Recht. Da konnten wir nicht helfen“, sagte Adelberger. „Also aufgepasst, mit wem man letztlich im Internet seinen Vertrag abschließt.“Die Dame sei auf dreiviertel der Kosten sitzen geblieben. „Wenn ein griechischer Vermittler mit einem ungarischen Flugzeug einen Flug in die Türkei anbietet, wird es bei der Erstattung immer äußerst schwierig“, warnte Nawe.
Sabine Klischat-Tilly riet zu so genannten Flex-Tarifen. „Da zahlt man einen kleinen Aufschlag, kann aber bis zu 14 Tagen vorher kostenlos umbuchen oder stornieren.“Wichtig sei auch die Versicherung im Krankheitsfall im Ausland. „Was ist, wenn ich unterwegs an Corona erkranke? Zahlt meine Versicherung? Ist das fürs Ausland abgedeckt? Muss ich eine Zusatzversicherung abschließen? Fragen, die vorher geklärt sein sollten.“
Sehr hilfreich kann offenbar die „Flugärger-App“der Verbraucherzentrale sein. „76.000 Mal wurde sie schon runtergeladen“, sagt Nawe. „Dort kann man sehen, ob man überhaupt ein Anrecht auf Rückerstattung hat und direkt einen entsprechenden Musterbrief runterladen, der an die Airline geschickt wird. Automatisch wird eine Erinnerung gesendet, wenn die Antwort ausbleibt. Und über die App lässt sich letztlich ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einleiten, wenn nichts wirkt. Das alles ist kostenlos.“
Trotz aller Hilfestellung seitens der Verbraucherzentrale: Wer sich in diesen Zeiten auf an ferne Strände und in fremde Städte macht, trägt immer ein kleines Risiko.