Die Visitenkarte im Netz
Business-Netzwerke im Internet werden oft vernachlässigt, nachdem man sich einmal angemeldet hat. Dabei sind sie hilfreich für die eigene Karriere. Welche Angaben wichtig sind und wie man die Portale nutzen sollte.
Xing und Linkedin – gehört haben davon sicherlich schon viele und sich dort auch angemeldet, um wie bei anderen sozialen Netzwerken eben dabei zu sein. Doch nicht selten endet das Engagement dort dann damit, einmal sein Profil angelegt und seinen Lebenslauf ausgefüllt zu haben. Dabei gewinnen diese Plattformen immer mehr an Gewicht, wenn es um persönliche Zukunftsperspektiven und Karriereambitionen geht. Denn der sogenannte „verdeckte Arbeitsmarkt“sucht sich seine Fachkräfte oft in diesen Netzwerken. „Mehr als die Hälfte der freien Stellen werden heutzutage gar nicht öffentlich gemacht“, weiß Karriere- und Bewerbungscoach Silke Grotegut aus Bonn. Insbesondere Personaldienstleister und Headhunter suchen dort gezielt nach adäquaten Bewerbern. Aber auch das klassische Vitamin B durch eigene Kontakte zu anderen Usern ist dann manchmal entscheidend, wenn der eine sucht und der andere gefunden wird.
Silke Grotegut nennt vier Stellschrauben für eine Erfolg versprechende Selbstdarstellung auf Karrierenetzwerken: ein klares Profil, der Aufbau eines Netzwerks, Interaktion auf der Plattform und eigene Inhalte veröffentlichen. „Wichtig ist ein aussagekräftiger beruflicher Werdegang, dessen Angaben vor allem ausgerichtet sind auf die Ziele, die man verfolgt. Punkte im Lebenslauf, die gar nicht mehr für die angestrebte Aufgabe und Position von Bedeutung sind, können ruhig weggelassen werden“, sagt die Coachin aus Bonn, die selbst (tmn) Ghostwriter Wem das Schreiben einer Bewerbung schwerfällt, kann sich dafür professionelle Hilfe holen. Ein Täuschungsversuch ist es nicht, wenn man sich für eine Bewerbung coachen lässt. Das sei schon deshalb nicht anzunehmen, weil heutzutage niemand davon ausgehen dürfe, dass Bewerbungsunterlagen komplett ohne fremde Hilfe erstellt werden, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es gibt jedoch Grenzen: Der Bewerbungscoach oder Ghostwriter sollte im Anschreiben nicht maßlos übertreiben, denn Bewerber sollten keine falschen Angaben machen oder über bestimmte Qualifikationen täuschen – nicht nur, weil die Wahrheit meist schnell ans Licht kommt. Wer den Arbeitgeber über die eigenen Fähigkeiten täuscht, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anficht. Bewerber sollten auch nicht behaupten, dass sie die Bewerbung eigenhändig verfasst haben, wenn das nicht der Fall ist.
Corona Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Besonders die Spätfolgen 14 Jahre als Personalerin bei einem DAX-Konzern tätig war.
Ebenso wichtig ist es, die „Visitenkarte“vollumfänglich zu nutzen. Gemeint sind damit Foto und Angaben, die am Kopf der Profilseite stehen und somit der erste Blickfang sind. Schon hier kann das Interesse schnell abebben, denn „die Aufmerksamkeitsspanne eines Profilbesuchers ist gering“, so Grotegut. Mit der Angabe von Keywords ermöglichen die Karrierenetzwerke, die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu umreißen. Hier lässt sich auch zwischen der Krankheit seien nicht immer abzuschätzen. Je nach Art der Beschäftigung kann eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Unter die Leistungen bei einer Corona-Erkrankung können zum Beispiel die Akutbehandlung, Reha, Verletztengeld oder eine Unfallrente fallen, wenn man nachgewiesen dauerhaft unter den Folgen der Infektion leidet.
Gehaltszuschläge Wenn Arbeitnehmer für ihre Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder für Nachtschichten einen Gehaltszuschlag bekommen, kann das steuerfrei bleiben. Das gilt aber nicht, wenn der Aufschlag ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachte Arbeit pauschal gezahlt wird, so das Finanzgericht Düsseldorf. Im Streitfall zahlte eine Kinobetreiberin ihren Angestellten zusätzlich zum Grundlohn eine monatliche Pauschale für Nacht- und Sonntagsarbeit. In den Lohnabrechnungen behandelte sie diese als steuerfrei. Das Finanzamt erkannte das aber nicht an und verlangte dafür nachträglich Lohnsteuer, weil die Voraussetzung für die Steuerbefreiung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen eine Einzelabrechnung sei. Dies bestätigte auch das Finanzgericht. (Az.: 10 K 410/17 H (L)) den Zeilen vermitteln, ob man etwa nur fachlichen Austausch sucht oder mit einem Jobwechsel liebäugelt. Personaler suchen auf Karrierenetzwerken konkret nach Keywords, und wer „Suche neue Herausforderung“in seinem Profil angibt, wird von ihnen besser gefunden. Manche weiteren Angaben können erst mit einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft gemacht werden. Vor allem wer gezielt eine neue Arbeitsstelle sucht, sollte diese Möglichkeit nutzen und die Gebühren zahlen, rät die Karriereberaterin.
Zum weiteren Networking im Internet gehören dann natürlich eine wesentliche Anzahl von Kontakten. „Dabei gilt trotzdem Qualität vor Quantität“, sagt Silke Grotegut. Um alten Schulfreunden zu folgen, gibt es andere soziale Netzwerke. Sich schon persönlich zu kennen, ist bei Xing oder Linkedin für eine Kontaktanfrage oder -annahme nicht entscheidend, sondern vielmehr die beruflichen Berührungspunkte.
Durch regelmäßige Interaktionen wie Beiträge liken und kommentieren bringt man sein Profil im Ranking der Suchfilter
nach oben, denn die Algorithmen im Hintergrund der Website berücksichtigen den Grad der Aktivitäten. Im Weiteren wird der eigene Aufritt auf Karrierenetzwerken durch die aktive Teilnahme in Themenund Diskussionsforen und schließlich mit dem Posting eigener Inhalte gepflegt.
Bei Äußerungen in den Karrierenetzwerken sollte immer die Sachlichkeit gewahrt werden. Über Mitbewerber in der eigenen Branche dürfe man durchaus Lob äußern als auch (sachliche) Kritik üben. „Damit belegt man Personalern gegenüber
ja auch eine gewisse Fachlichkeit“, betont Silke Grotegut. Mit politischen Meinungsäußerungen sollte man ihrer Ansicht nach aber zurückhaltend sein.
Ist das Interesse bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber geweckt, schwingt oft die Sorge mit, dass die Chefs und Personaler dann auch die SocialMedia-Auftritte bei Facebook oder Instagram ansehen. „Natürlich ist es kein Mythos, dass sie sich solche Profile anschauen“, sagt Silke Grotegut. Grundsätzlich gilt dort genauso, mit Bedacht Bilder zu zeigen und sich öffentlich zu äußern. Aber nicht jedes Partyfoto schmeißt einen sofort aus dem Bewerbungsverfahren. „Die Personalverantwortlichen sind schließlich nicht weltfremd und wissen, dass man auch mal ausgelassen feiern darf.“
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