Private Kitas erhalten keine Selbsttests vom Land
DÜSSELDORF Die rund 650 privaten Kitas in NRW gehen bei der Verteilung kostenloser Selbsttests durch das Land leer aus. Das bestätigte das NRW-Familienministerium unserer Redaktion auf Anfrage. Zuvor hatten Träger privater Kitas Unverständnis darüber geäußert, dass infolge dieser Zuteilungspolitik rund 20.000 Kita-Kinder nicht mit den kostenlosen Tests des Landes versorgt würden.
„Wir erfüllen den Betreuungsumfang genauso wie alle anderen Träger und halten uns auch an dieselben Corona-Spielregeln“, sagte Till Bremen, Geschäftsführer der Kinderhut GmbH, die bundesweit 20 Kitas betreibt und in NRW die Betriebskita des Impfstoffherstellers Johnson & Johnson in Neuss, unserer Redaktion. Es sei daher unverständlich, dass die privaten Kitas von den Tests ausgenommen seien.
Das NRW-Familienministerium verwies hingegen auf Unterschiede im Finanzierungssystem der Kindertagesbetreuung: „Privatgewerbliche Träger verzichten auf die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe und haben sich insoweit bewusst für eine andere Finanzierung ihrer Angebote entschieden.“Dies bedeute, dass diese Träger Schnelltests selbstständig auf dem freien Markt erwerben und ihren Beschäftigen zur Verfügung stellen könnten.
In NRW soll jede Kita genug Tests bekommen, um jedes Kind und jeden Erzieher zweimal wöchentlich testen zu können. In der vergangenen Woche war es zu Verzögerungen gekommen. Die Lieferungen seien am Freitag in Deutschland eingetroffen und würden seitdem in Absprache mit den Kita-Trägern ausgeliefert, so das Ministerium.
Verwirrung herrschte am Sonntag bei einer weiteren Gruppe von Kita-Betreibern, den Kommunen, beim Thema Elternbeiträge. „Wir begrüßen, dass sich das Land in der Frage der Erstattung von Elternbeiträgen bewegt. Allerdings liegt uns kein belastbarer Vorschlag vor, der Klarheit schafft“, teilten Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund NRW am Sonntag mit. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte angesichts der Rückkehr zur Notbetreuung an diesem Montag eine Erstattung der Elternbeiträge für zwei Monate in Aussicht gestellt, aber Details noch offengelassen. Falls sich das Land bis zum Ende des Kindergartenjahres nur für zwei Monate zur Hälfte an den Elternbeiträgen beteiligen würde, sei dies „unzureichend“.