Altstadt-Schnorrer verprügelt zwei Frauen – Haftstrafe
DÜSSELDORF (wuk) Als Zigarettenschnorrer spätnachts in der Altstadt auch noch rabiat zu werden und zwei wildfremde Frauen zu verprügeln und zu treten – das hatte einem 27-jährigen Paketfahrer eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten eingebracht. Doch ihm kam dieses Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung viel zu drastisch vor, also zog er am Dienstag dagegen per Berufung vors Landgericht. Doch auch der Staatsanwalt ging gegen das Urteil vor – und setzte sich durch: Die Bewährung für den vielfach vorbestraften Schläger wurde gestrichen, er muss die Strafe jetzt also absitzen.
Die 21 und 22 Jahre alten Frauen waren an jenem Samstagmorgen Anfang 2020 auf dem Heimweg gewesen, als sie am Grabbeplatz auf den Angeklagten trafen. Der nahm der 21-Jährigen deren Zigarette weg, ihre Freundin schaltete sich ein – und wurde vom 27-Jährigen ohne jede Vorwarnung durch Fausthiebe und unter wüsten Beschimpfungen niedergestreckt. Als die Frau am Boden lag, trat er noch auf sie ein. So erging es auch ihrer Begleiterin, sie wurde vom Angeklagten ebenfalls zu Boden geboxt und zusammen getreten. Er sei damals durch Alkohol enthemmt gewesen, trug sein Anwalt nun vor, habe sich nun aber bei den Opfern entschuldigt und stottere ein Schmerzensgeld von je 1000 Euro ab.
Als Schläger bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, hatte er danach zwar einen Schulabschluss nachholen wollen, dies aber nicht beendet, weil ein Lehrer „unfreundlich und respektlos“zu ihm gewesen sei. Fünf Vorstrafen wegen Prügeleien hat er schon, jetzt kommt das Urteil für den Angriff auf die beiden Frauen dazu und gibt es inzwischen sogar noch zwei neue Prügel-Anklagen gegen ihn. Der 27-Jährige habe halt eine „niedrige Frustrationstoleranz“, so sein Anwalt, sei jetzt aber „einsichtig
und reuig“. Der Staatsanwalt dagegen sprach von einem „aggressiven Intensivtäter“, der die fremden Frauen wegen einer Zigarette „wie einen Box-Sack behandelt“und deshalb jede Chance auf eine neuerliche Bewährung verspielt habe.
Das sahen auch die Richter so. Sie erhöhten die Strafe für den Schläger zwar nicht, wie vom Staatsanwalt gefordert, doch versagten sie dem 27-Jährigen eine weitere Bewährungschance. Der sei über Jahre hinweg immer nach dem selben Schema straffällig geworden: „Fühlt er sich beleidigt oder provoziert, dann wird einfach drauflosgeschlagen“, so das Gericht.