Amtsgericht erlässt Haftbefehl gegen Wendler
DINSLAKEN (jbu) Weil der Schlagersänger mit Dinslakener Wurzeln, Michael Wendler, am Dienstag nicht zu seinem Prozess im Amtsgericht Dinslaken erschienen ist, wurde nun ein Haftbefehl gegen ihn ausgesprochen. „Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte ordnungsgemäß zum heutigen Termin geladen wurde und unentschuldigt nicht erschienen ist. Im Ergebnis sieht es dieses Zwangsmittel als erforderlich und angemessen an“, sagte Henning Bierhaus, der als Sprecher des Landgerichts Duisburg den Fall medial begleitet. Mit Betreten des Sitzungssaales ist der Haftbefehl aber wieder aufgehoben.
Deutsche Behörden müssten nun mit denen in den USA in Kontakt treten und sind auf ihre Mithilfe angewiesen, da Michael Norberg alias Wendler in Amerika lebt. Kooperieren die amerikanischen Behörden nicht, könnte sich der Wendler dem Verfahren wegen „Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung“entziehen, solange er deutschen Boden nicht mehr betritt.