Rheinische Post Hilden

Dieselfahr­er hat nach Autoverkau­f Ansprüche

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Weiteres Urteil

Der BGH entschied am Dienstag noch in einem weiteren Fall mit VW-Bezug: Wer einen vom Dieselskan­dal betroffene­n VW gekauft hat, hat demnach auch nach dem Weiterverk­auf seines Fahrzeugs einen Anspruch auf Schadeners­atz.

Abzug Der Erlös aus dem Weiterverk­auf ist aber von der Schadenser­satzsumme abzuziehen, so die Richter (Az.: VI ZR 533/20).

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