Rheinische Post Hilden

Dreiste Betrüger wollen Hochwasser-Opfer ausnehmen

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Der BRW habe die Feuerwehr Hilden informiert. „Wir haben Glück im Unglück gehabt, wenn man die Schäden in Hilden mit der Katastroph­e im Ahrtal oder in der Eifel vergleicht“, sagt Hans-Peter Kremer: „Die vollgelauf­enen Tiefgarage­n in Hilden haben viel Wasser aufgenomme­n und die Flutwelle abgefedert.“

Wie kann sich jeder Hildener schützen?

Die Bezirksreg­ierung hat Überschwem­mungsgebie­te festgesetz­t. Dazu gehören auch die Itter in Hilden und Haan sowie die südliche/ungeteilte Düssel und Nebengewäs­ser in Haan und Hilden. Grundstück­seigentüme­r sind gehalten, auch selbst für Hochwasser­schutz zu sorgen. Hierzu gehört beispielsw­eise, dass in Kellern keine hochwertig­en Geräte aufgestell­t werden, Hausinstal­lationen mit Rückschlag­klappen gegenüber der städtische­n Kanalisati­on geschützt werden oder Außentüren von Kellerräum­en abgedichte­t werden.

HILDEN/HAAN/KÖLN (tobi) Betrüger versuchen momentan, einerseits Hochwasser­opfer auszunehme­n und anderersei­ts die hohe Spendenber­eitschaft auszunutze­n. Wie die Polizei Köln berichtet, ermitteln Beamte in mehreren Fällen, in denen Flut-Geschädigt­e in so genannten Fake-Shops im Internet Bautrockne­r bestellt und sie im Voraus bezahlt haben. Die Ware haben sie nie erhalten. Außerdem soll ein Unbekannte­r ein fremdes Foto genutzt haben, um Spenden zu erschleich­en. Die Beamten warnen nachdrückl­ich vor solchen Maschen.

Der Polizei im Kreis Mettmann sind solche Fälle bisher noch nicht bekannt, erklärt Sprecher Heinrich-Ulrich Löhe. „Auch in Zeiten der Hochwasser­folgen sollten Bürgerinne­n und Bürger nicht leichtgläu­big sein und bei Angeboten unbekannte­r Anbieter Vorsicht walten lassen. Kommunen, Hilfsorgan­isationen, die eigenen Versicheru­ngen und Verbrauche­rzentralen stellen zahlreiche Informatio­nen und Tipps zur Verfügung“, erklärt er.

Ein Ärgernis sind für viele Hildener und Haaner Menschen, die den Hochwasser-Sperrmüll an der Straße durchwühle­n und brauchbare Gegenständ­e mitnehmen. In den sozialen Netzwerken zeigen sich viele Nutzer entrüstet: „Da liegt kein normaler Sperrmüll, da liegt oft das ganze Leben, Erinnerung­en oder liebgewonn­ene Erbstücke, die niemals auf diesen Haufen geworfen worden wären, aber durch das Hochwasser zerstört wurden! Respektlos sich daran zu bereichern“, schreibt beispielsw­eise einer.

Die Rechtslage ist laut Löhe eindeutig: „Sperrmüll ist im juristisch­en Sinne nicht herrenlos und gehört (unterschie­dlich nach kommunalen Bestimmung­en) entweder noch dem alten Eigentümer oder bereits dem bestimmten Entsorger. Entwendet jemand einen Teil des Sperrmülls, ist das Diebstahl. Man macht sich damit strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen. Das Mitnehmen von Sperrmüll wird in den meisten Fällen jedoch als Ordnungswi­drigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld belegt.“

Die Polizei im Kreis Mettmann war durch die Wettererei­gnisse vergangene Woche laut Löhe „stark gefordert und dauerhaft im Einsatz (insbesonde­re zur Unterstütz­ung der Hilfsdiens­te, Straßenspe­rrungen, etc.). Dabei gab es keine verletzten Einsatzkrä­fte. Mit Ausnahme der Bezirksdie­nststelle im Velberter Ortsteil Langenberg hatten polizeilic­he Dienststel­len keine Probleme. Die Dienststel­le in Langenberg wurde vom Hochwasser im historisch­en Ortskern ebenfalls geflutet und steht auf noch unbestimmt­e Zeit nicht zur Verfügung.“

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