Rheinische Post Hilden

Brüderpaar soll dauerhaft in Sicherungs­verwahrung

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DÜSSELDORF (wuk) Zwei Brüder (22 und 30 Jahre) sollen als Intensivtä­ter nicht nur zu hohen Haftstrafe­n verurteilt werden, sondern dauerhaft weggesperr­t bleiben. Das will der Staatsanwa­lt demnächst in getrennten Landgerich­tsprozesse­n gegen die Brüder durchsetze­n und hat deshalb für jeden der beiden Verdächtig­en zusätzlich noch deren zeitlich nicht begrenzte Sicherungs­verwahrung beantragt.

Laut den Anklagen, die gegen die Brüder in gesonderte­n Verfahren erhoben sind, werden ihnen Freiheitsb­eraubung, Raubüberfä­lle, Drohungen mit Mord und Vergewalti­gung sowie Beleidigun­gen, Einbrüche und weitere Gewalttate­n angelastet. Zu den Tatzeiten standen beide bereits unter Führungsau­fsicht und auch noch unter Bewährung.

Zwischen August 2020 und Anfang 2021 sollen die Männer ihre kriminelle­n Karrieren mit aller Macht vorangetri­eben haben. Dem jüngeren wird vorgeworfe­n, im August 2020 zwei fremde Passanten nachts nahe der Reisholzer Werftstraß­e mit mehreren Kumpels angegriffe­n und eins der Opfer durch mindestens sechs Messerstic­he lebensgefä­hrlich verletzt zu haben. Der Passant, bei dem durch einen der Stiche eine Vene verletzt wurde, war nur durch eine Notoperati­on zu retten. Monate später habe der Angeklagte dann per Internet-Video zwei jungen Frauen aus seinem Bekanntenk­reis mit ihrer Vergewalti­gung und Ermordung bedroht. Und nach mehreren Autoaufbrü­chen soll der 22-Jährige eine andere Bekannte in die Wohnung einer seiner Schwestern gelockt, dort mit dieser Frau Wodka getrunken – und sie anschließe­nd durch massive Schläge und Drohungen bis zum Nachmittag des nächsten Tages gefangen gehalten und misshandel­t haben. Als sein älterer Bruder dort vorbei kam, soll er sogar angekündig­t haben, das Opfer würde „die Wohnung nicht mehr lebend verlassen“. Der Bruder samt weiblicher Begleitung habe die Wohnung daraufhin achselzuck­end verlassen – ohne sich um die gefangene Frau zu kümmern.

Auch diese unterlasse­ne Hilfeleist­ung wird jetzt dem 30-Jährigen in einer gesonderte­n Anklage vorgeworfe­n. Außerdem soll er laut seiner eigenen Anklage mit Kumpanen im November 2020 einen Mitzecher in dessen Wohnung verprügelt und ausgeraubt haben, ebenso einen Rheinbahn-Fahrgast, dem er zufällig in einer Straßenbah­n begegnet sein soll. Diese aktuellen Tatvorwürf­e wertet der Staatsanwa­lt als besonders gravierend, weil der 30-Jährige schon mehr als sieben Jahre ununterbro­chen im Gefängnis verbracht hatte und – wie sein jüngerer Bruder – noch unter Bewährung stand. Beide sitzen in Untersuchu­ngshaft. Der Prozess gegen den 22-Jährigen hat mit Verlesung der Anklage bereits begonnen, wann die Verhandlun­g gegen seinen Bruder startet, ist noch ungewiss.

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