Land präzisiert Ausnahmen von der Maskenpf licht
DÜSSELDORF (dpa) Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat am Dienstag die Corona-Schutzverordnung präzisiert. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage erläuterte, dienen die geringfügigen Änderungen der Klarstellung geltender Regelungen und sind teils auf ausdrückliche Nachfragen erfolgt – etwa zu Ausnahmen von der Maskenpflicht im Berufsleben. In einem Schreiben an verschiedene Verbände erklärt das Ministerium: „Die einzige relevante Änderung für den ,Geschäftsverkehr’ ist, dass künftig bei Verkaufsund Beratungsgesprächen mit 3G-Regelung und Mindestabstand auf das Maskentragen verzichtet werden kann.“Dem Ministerium sei es sehr wichtig, zu mehr Normalität
– gerade für geimpfte und genesene Beschäftigte – beizutragen. Die Abkürzung 3G bezeichnet Geimpfte, Getestete und Genesene.
In der Praxis könne das etwa für Verkaufsgespräche in Reisebüros, bei Anwaltskonsultationen oder auch bei einem längeren Beratungsgespräch in einem Möbelhaus eine hilfreiche Erleichterung sein, heißt es in der Handreichung. Allerdings muss ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet bleiben.
In der Aufzählung, wo mit 3G-Regeln ausnahmsweise auf die Maske verzichtet werden kann, wurde in der bis zum 29. Oktober gültigen, aktualisierten Fassung auch präzisiert, dass dies ebenso für Gäste wie Beschäftigte in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen gelte.