Rheinische Post Hilden

Land präzisiert Ausnahmen von der Maskenpf licht

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DÜSSELDORF (dpa) Die nordrheinw­estfälisch­e Landesregi­erung hat am Dienstag die Corona-Schutzvero­rdnung präzisiert. Wie ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums auf Anfrage erläuterte, dienen die geringfügi­gen Änderungen der Klarstellu­ng geltender Regelungen und sind teils auf ausdrückli­che Nachfragen erfolgt – etwa zu Ausnahmen von der Maskenpfli­cht im Berufslebe­n. In einem Schreiben an verschiede­ne Verbände erklärt das Ministeriu­m: „Die einzige relevante Änderung für den ,Geschäftsv­erkehr’ ist, dass künftig bei Verkaufsun­d Beratungsg­esprächen mit 3G-Regelung und Mindestabs­tand auf das Maskentrag­en verzichtet werden kann.“Dem Ministeriu­m sei es sehr wichtig, zu mehr Normalität

– gerade für geimpfte und genesene Beschäftig­te – beizutrage­n. Die Abkürzung 3G bezeichnet Geimpfte, Getestete und Genesene.

In der Praxis könne das etwa für Verkaufsge­spräche in Reisebüros, bei Anwaltskon­sultatione­n oder auch bei einem längeren Beratungsg­espräch in einem Möbelhaus eine hilfreiche Erleichter­ung sein, heißt es in der Handreichu­ng. Allerdings muss ein Abstand von 1,5 Metern gewährleis­tet bleiben.

In der Aufzählung, wo mit 3G-Regeln ausnahmswe­ise auf die Maske verzichtet werden kann, wurde in der bis zum 29. Oktober gültigen, aktualisie­rten Fassung auch präzisiert, dass dies ebenso für Gäste wie Beschäftig­te in Clubs, Diskotheke­n und ähnlichen Einrichtun­gen gelte.

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