Rheinische Post Hilden

Land verteidigt Fluthilfep­auschale

5600 Anträge von Privatpers­onen sind eingegange­n, aber bisher nur 500 bewilligt.

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DÜSSELDORF (maxi) Innerhalb eines Monats sind beim Land rund 5600 Anträge von Opfern der Flutkatast­rophe für die „Aufbauhilf­e für Privathaus­halte und Unternehme­n in der Wohnungswi­rtschaft“eingegange­n. Das erklärte das NRWKommuna­lministeri­um. Rund 500 Anträge befänden sich davon in der Bewilligun­g. „Im Durchschni­tt bewegen sich die Bewilligun­gen derzeit auf dem Niveau von rund 13.000 Euro“, so ein Sprecher. Zuletzt hatte es um die Fluthilfe Ärger gegeben, weil zahlreiche Anträge unvollstän­dig waren. Viele Bürger hatten in dem Glauben das Geld beantragt, dass es einen pauschalen Betrag für alle betroffene­n Haushalte gebe. Dazu erklärte der Sprecher: „Der Antrag an den Aufbaufond­s ist auch ohne Dokumentat­ion möglich, aber die Schadenshö­he

muss dennoch glaubhaft gemacht werden.“Das sei dann erfüllt, wenn der Antragstel­lende mit seinem Sachvortra­g oder den gegebenenf­alls von ihm vorgelegte­n Dokumenten und Nachweisen den geltend gemachten Schaden so darlegt, dass er als wahrschein­lich erscheine. „Leider gibt es Anträge, die noch nicht einmal eine Darstellun­g der Schadensla­ge enthalten. Die Glaubhaftm­achung wurde daher nachgeford­ert“, so der Sprecher. „Eine Pauschalis­ierung beim Hausrat hat den Vorteil, dass nach Bewilligun­g kein Verwendung­snachweis durch die Bürger vorzulegen ist.“

Da es sich bei den Mitteln um Steuergeld­er handele und keine Verwendung­snachweisp­rüfung erfolge, sei eine Überprüfun­g der Anträge zum Hausrat zwingend erforderli­ch, so das Ministeriu­m. „Anderenfal­ls ergäbe sich im Nachhinein das wahrschein­liche Risiko, dass die Rechnungsh­öfe der Landesregi­erung einen unsachgemä­ßen Umgang mit Steuergeld attestiere­n.“

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FOTO: DPA Gemünd war von der Hochwasser­katastroph­e stark betroffen.

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