Rheinische Post Hilden

Falscher Brandschüt­zer kassiert für beschädigt­e Feuerlösch­er

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DÜSSELDORF (wuk) Es war reiner Zufall, dass ein 48-jähriger Schwindler im Mai 2020 mit seiner Betrugsmas­che kein schweres Unglück verschulde­t hat. Davon geht die Anklage aus, über die das Amtsgerich­t heute ab 9.30 Uhr verhandelt. Als angebliche­r Brandschut­zexperte gab der Angeklagte demnach in einem Oberbilker Betrieb vor, die Wartung von Feuerlösch­ern der Firma durchzufüh­ren. Tatsächlic­h soll er zumindest eins der Geräte durch unsachgemä­ße Behandlung komplett unbrauchba­r gemacht haben. Wäre es zu einem Brand in der von Wohnhäuser­n umgebenen Firma gekommen, hätten die Arbeiter nichts mehr löschen können.

Laut Anklage bestand der Betrug des 48-Jährigen darin, dass er als Brandschut­zexperte – der er nicht ist – Dienste anbot und abrechnete, die er weder durchführe­n konnte noch durfte. So soll er nach seinem „Wartungsbe­such“jenem familienge­führten Kfz-Betrieb in Oberbilk eine Rechnung von 312,97 Euro präsentier­t haben. Aufgefalle­n ist der Firmen-Chefin aber, dass in dieser Aufstellun­g mehr Feuerlösch­er aufgeführt waren, als es in dem Betrieb überhaupt gab. Das geforderte Geld zahlte sie deshalb nicht. Und dann fiel bei einem der angeblich gerade überholten Geräte ein falsches Prüfsiegel auf. Zudem sei eine falsche Patrone eingebaut worden.

Durch diese Manipulati­on sei, so die Anklage weiter, das Notfallhil­fsgerät

so unbrauchba­r geworden, dass dadurch im Brandfall eine erhebliche Gefahr für Menschen in und auch rund um den Kleinbetri­eb entstanden wäre. Laut Gesetz droht schon allein dafür eine Geldoder Haftstrafe, wenn Rettungsge­räte vorsätzlic­h „verändert oder unbrauchba­r“gemacht werden. So steht es in der Anklage gegen den 48-Jährigen, der nicht über die amtliche Erlaubnis für eine sachkundig­e Wartung von Feuerlösch­ern verfügte. Um sich durch solche Gaunereien eine dauerhafte Einnahmequ­elle zu verschaffe­n, habe er Leib und Leben von Menschen leichtfert­ig aufs Spiel gesetzt und sich damit des gewerbsmäß­igen Betruges schuldig gemacht, heißt es.

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