Rheinische Post Hilden

Anwalt ohne Maske ist „nicht verhandlun­gsfähig“

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OBERBILK (wuk) Ohne Schutz geht gar nichts. Darauf hat eine Amtsrichte­rin am Dienstag im Disput mit einem Rechtsanwa­lt auf dem Gerichtsfl­ur im Justizzent­rum an der Werdener Straße bestanden. Der Advokat weigerte sich nicht nur, eine Schutzmask­e zu tragen, er erklärte auch, dass er von der Maskenpfli­cht grundsätzl­ich nichts halte und per Attest davon befreit sei.

Als Argument ließ die Richterin das nicht gelten: „Meinen Gerichtssa­al betritt niemand ohne Maske.“Falls der Jurist keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könne oder wolle, müsse er formell als „nicht verhandlun­gsfähig“gelten. Für dessen Mandantin, die unter Raubvorwur­f in U-Haft sitzt, würde dann eben ein Pflichtver­teidiger (mit Maske) amtlich bestellt. Richter dürfen nämlich anhand ihrer sitzungspo­lizeiliche­n Gewalt frei entscheide­n, was sie im Gerichtssa­al dulden und was nicht.

Das Hauptargum­ent der Richterin: Sie habe als Leiterin des Verfahrens ja auch gegenüber anderen Beteiligte­n, also Schöffen, Protokollf­ührern, Zuschauern, Justizkräf­ten und der Staatsanwa­ltschaft eine Fürsorgepf­licht. Deshalb: Maske auf zum Prozess. Oder die Verhandlun­g absagen, bis ein Pflichtanw­alt bestellt ist. Maulend und nach Rücksprach­e mit der Angeklagte­n zog der Advokat zuletzt doch die geforderte Maske über. Der Prozess war trotzdem schon nach wenigen Minuten vorbei – weil jetzt ein Gutachter erst noch prüfen soll, ob die Angeklagte überhaupt zurechnung­sfähig ist.

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