Anwalt ohne Maske ist „nicht verhandlungsfähig“
OBERBILK (wuk) Ohne Schutz geht gar nichts. Darauf hat eine Amtsrichterin am Dienstag im Disput mit einem Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur im Justizzentrum an der Werdener Straße bestanden. Der Advokat weigerte sich nicht nur, eine Schutzmaske zu tragen, er erklärte auch, dass er von der Maskenpflicht grundsätzlich nichts halte und per Attest davon befreit sei.
Als Argument ließ die Richterin das nicht gelten: „Meinen Gerichtssaal betritt niemand ohne Maske.“Falls der Jurist keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könne oder wolle, müsse er formell als „nicht verhandlungsfähig“gelten. Für dessen Mandantin, die unter Raubvorwurf in U-Haft sitzt, würde dann eben ein Pflichtverteidiger (mit Maske) amtlich bestellt. Richter dürfen nämlich anhand ihrer sitzungspolizeilichen Gewalt frei entscheiden, was sie im Gerichtssaal dulden und was nicht.
Das Hauptargument der Richterin: Sie habe als Leiterin des Verfahrens ja auch gegenüber anderen Beteiligten, also Schöffen, Protokollführern, Zuschauern, Justizkräften und der Staatsanwaltschaft eine Fürsorgepflicht. Deshalb: Maske auf zum Prozess. Oder die Verhandlung absagen, bis ein Pflichtanwalt bestellt ist. Maulend und nach Rücksprache mit der Angeklagten zog der Advokat zuletzt doch die geforderte Maske über. Der Prozess war trotzdem schon nach wenigen Minuten vorbei – weil jetzt ein Gutachter erst noch prüfen soll, ob die Angeklagte überhaupt zurechnungsfähig ist.