Bundesamt hält Umwelteffekt durch Böllerverbot für gering
BERLIN An Silvester wird man in diesem Jahr frei durchatmen können und deutlich weniger Lärm aushalten müssen als in früheren Jahren. Allerdings wird der Ausfall der privaten Feuerwerke und Böllerei kaum dazu beitragen, die mittelfristige Schadstoffbelastung in der Luft in den Griff zu bekommen. Das zumindest legt eine Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) nahe. Demnach ist in der Silvesternacht zwar mit deutlich weniger Feinstaubbelastung und besserer Luft zu rechnen. Für die Umwelt insgesamt sei das Silvesterfeuerwerk allerdings weniger relevant, da es sich nur um eine einzelne Nacht handle. Stattdessen hebt das UBA den Gesundheitsschutz hervor, zu dem das Böllerverbot positiv beitrage.
Wegen der Pandemie gilt in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Damit sollen Verletzungen, Unfälle und damit verbundene Krankenhauseinweisungen vermieden werden, um das coronabedingt belastete Gesundheitssystem nicht weiter zu strapazieren. Zahlreiche Kommunen haben zudem das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt.
Das UBA habe in den Vergangenheit kein Verbot gefordert, man setze auf Information und Augenmaß, so ein Sprecher: „Wir appellieren aber dringend an alle, einen Beitrag zur Verminderung der Feinstaubbelastung und des Lärms in der Silvesternacht zu leisten, entweder durch deutliches Einschränken des persönlichen Feuerwerks oder bestenfalls eben den kompletten Verzicht.“Laut UBA werden jährlich 2050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, rund 75 Prozent in der Silvesternacht. Die Menge entspreche knapp einem Prozent der jährlichen Gesamtmenge an freigesetztem Feinstaub.
Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich kürzlich offen für ein dauerhaftes Böllerverbot gezeigt. „Die Welt wird nicht schlechter, wenn wir nicht böllern“, sagte Habeck und brachte eine schrittweise Einführung eines generellen Böllerverbots ins Spiel. Eine Ministeriumssprecherin ergänzte, dass es sich dabei um eine persönliche Einschätzung und einen persönlichen Blick handle. Minister Habeck halte eine grundsätzliche Debatte über ein Verbot zum jetzigen Zeitpunkt für nicht erforderlich und möchte diese auch aktuell nicht führen, so die Sprecherin.