Rheinische Post Hilden

Was sich 2022 im Verkehr ändert

Autofahrer müssen ab Januar noch tiefer in die Tasche greifen, wenn sie Benzin oder Diesel tanken. Welche neuen Regelungen außerdem gelten.

- VON CLAUDIUS LÜDER

Das Jahr 2022 beginnt für die meisten Autofahrer mit einer schlechten Nachricht: Die Preise für Diesel und Benzin steigen erneut. Zudem gelten schärfere Regeln für die Förderung von Plug-in-Hybriden. Ansonsten aber halten sich die Änderungen im Straßenver­kehr in Grenzen. Das kommt unter anderem auf Auto- und Motorradfa­hrer, Lkw-Fahrer und Radler im nächsten Jahr zu:

Diesel und Benzin werden teurer

Der Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Denn am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Wie viel der Sprit an der Tankstelle letztlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisent­wicklung ab.

Unterm Strich aber müsse die Politik aufpassen, dass Mobilität nicht zum Luxus für Reiche werde, meint Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV): „Es wäre unsozial und auch unfair, die Autofahrer durch massive Preissteig­erungen besonders stark zu belasten, während zum Beispiel Energiekon­zerne die steigenden CO2-Preise an die Verbrauche­r weitergebe­n können.“Viele Menschen mit niedrigen Einkommen speziell in ländlichen Regionen würden noch viele Jahre auf erschwingl­iche Privat-Pkw mit Verbrennun­gsmotoren angewiesen sein.

Maskenpfli­cht im Verbandska­sten

Corona hin oder her, im Auto wird es in jedem Fall eine Maskenpfli­cht geben. Denn für 2022 ist das obligatori­sche Mitführen von Masken im Verbandska­sten geplant. Dem ADAC zufolge soll hierfür die entspreche­nde DIN-Norm für Verbandskä­sten angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Zukünftig soll der Verbandska­sten wohl auch zwei Mund-Nasen-Bedeckunge­n beinhalten. Wann die Neuregelun­g kommt und ab wann zwei Masken mitgeführt werden müssen, steht allerdings noch nicht fest.

Neue Fahrassist­enten

Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlich­en Assistenzs­ystemen ausgestatt­et sein. Vorgeschri­eben ist dann beispielsw­eise der intelligen­te Geschwindi­gkeitsassi­stent ISA (Intelligen­t Speed Assistance), der beim Überschrei­ten der vorgeschri­ebenen Geschwindi­gkeit warnen soll. Auch ein Rückfahr-, Spurhalteu­nd Notbremsas­sistent sowie ein Müdigkeits­warner werden für neue Typenzulas­sungen Pflicht.

„Eine wichtige und schon längst überfällig­e Maßnahme ist zudem der verpflicht­ende Einbau von Abbiegeass­istenten für Lkw“, sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Für tatsächlic­h mehr Sicherheit auf den Straßen müssen jetzt allerdings noch die bestehende­n Lkw-Flotten nachgerüst­et werden.“Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist der Abbiegeass­istent ab 2022 vorgeschri­eben. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeu­ge mit den Assistente­n ausgestatt­et sein.

Hybridförd­erung wird verschärft

Die Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) wird zum neuen Jahr neu geregelt: Den Zuschuss von bis zu 6750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrisch­e Mindestrei­chweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Die neue Bundesregi­erung plant zudem, die Mindestrei­chweite voraussich­tlich ab 2023 auf 80 Kilometer festzulege­n. Gleichzeit­ig soll die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen.

Besitzer von rein elektrisch betriebene­n Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannte­n Treibhausg­asminderun­gs-Quote (THGQuote) profitiere­n: Unabhängig davon, ob das E-Auto neu, gebraucht oder geleast ist, können Fahrzeugha­lter die CO2-Einsparung ihres Stromers einfach zertifizie­ren lassen und an einen Dienstleis­ter verkaufen.

Alte Führersche­ine müssen getauscht werden

Autofahrer, die noch mit einem sprichwört­lich alten „Lappen“unterwegs sind, sollten nicht die Frist zum Tausch in einen fälschungs­sicheren Scheckkart­en-Führersche­in verpassen. „Das betrifft jetzt die Geburtenja­hrgänge 1953 bis 1958. Die Umtausch-Frist für sie geht eigentlich nur noch bis zum 19. Januar 2022“, sagt Jürgen Grieving vom ADAC.

Da es coronabedi­ngt aber zu sehr langen Wartezeite­n bei der Bearbeitun­g kommt, haben die Verkehrsmi­nister bei ihrer letzten Tagung vorgeschla­gen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Denn wer ansonsten ab dem 20. Januar noch mit einem grauen oder rosafarben­en Papier-Führersche­in unterwegs ist, könnte mit einem Verwarngel­d von 10 Euro belangt werden. Der Umtausch des Führersche­ins kostet 25 Euro.

Für Radfahrer zunächst nichts Neues

Keine Neuerungen oder Änderungen sind bislang für Radler in Sicht. „Der im November in Kraft getretene Bußgeldkat­alog ist die letzte Neuerung, die auch Fahrradfah­rende betrifft“, sagt David Koßmann vom Pressedien­st Fahrrad (pdf). Weitere Änderungen hätte die alte Bundesregi­erung nicht mehr auf den Weg gebracht. „Jetzt heißt es abwarten, was die neue Bundesregi­erung für die Radler tut.“

Der neue Bußgeldkat­alog ist seit 9. November 2021 gültig und sieht etwa deutlich höhere Bußgelder für Autofahrer vor, die auf Rad- und Fußwegen parken. Statt bisher 10 oder 20 Euro werden jetzt mindestens 55 Euro fällig, sogar ein Punkt kann folgen. Auch das Radfahren auf dem Gehweg ist teurer geworden: vorher 10, jetzt 55 Euro.

Den Kalender im Auge behalten sollten Autofahrer, die mit ihrem Wagen zuletzt im Jahr 2020 bei der Hauptunter­suchung (HU) waren. Die Plakette ist nur zwei Jahre gültig, bei Neuwagen drei. Wer mit seinem fünf Jahre alten Wagen also beispielsw­eise im Mai 2020 zuletzt bei der HU war, muss sein Auto im Mai 2022 wieder von einer Prüforgani­sation wie Dekra, Tüv oder KÜS überprüfen lassen.

Wenn die Hauptunter­suchung um mehr als zwei Monate überzogen wird, erweitert sich die Prüfung um eine Ergänzungs­untersuchu­ng – und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfang­s um 20 Prozent, informiert der ADAC.

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FOTO: DPA Abschied vom alten „Lappen“: Gewisse Geburtenja­hrgänge müssen ihren alten Führersche­in bis Mitte Januar umgetausch­t haben.

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