Karriere-Schub mit guten Vorsätzen
Im nächsten Jahr wird endlich alles anders: Oft genug fassen wir zu Silvester solche Vorsätze und scheitern an ihnen. Dabei können sie helfen, berufliche Ziele zu erreichen. Aber was tun, wenn man gar keine hat?
Zum Jahresende gehen wir in uns. Wir reflektieren und überlegen, was gut war, was schlecht und was wir verändern wollen. Endlich nach mehr Gehalt fragen, endlich die Beförderung schaffen oder eine berufliche Veränderung angehen.
Wir fassen gute Vorsätze, die wir ab Januar umsetzen wollen – doch dann passiert es uns allzu oft, dass schon nach wenigen Wochen unser Elan schrumpft und wir die guten Vorsätze fallen lassen. Experten erklären, worauf es wirklich ankommt.
Welche Vorsätze lohnen sich? Was dem einen erstrebenswert scheint, ist dem anderen lästig. Daher gibt es keine allgemein sinnvollen Vorsätze. Miriam Schneider, Wirtschaftspsychologin und Verhaltenswissenschaftlerin bei der Trainingsplattform Coach Hub, rät dazu, sich zunächst zu fragen, warum man ein bestimmtes Ziel erreichen will. „Geht es nur um Äußerlichkeiten wie den sozialen Status oder Erwartungshaltungen des Umfelds, hält man einen guten Vorsatz meistens nicht lang durch. Die beste Motivation kommt aus sich selbst heraus“, sagt sie.
Um Veränderungen ernsthaft anzugehen, bedarf es typischerweise zwei Voraussetzungen. „Tatsächlich braucht der Mensch oft erst mal eine Form von Leidensdruck, der ihm seine momentane Situation unangenehm macht“, sagt Psychologin und Karriereberaterin Madeleine Leitner. „Und dann die Erkenntnis, dass man selbst etwas verändern muss.“ (bü) Öffentlicher Dienst Grundsätzlich müssen öffentliche Arbeitgeber neu zu besetzende oder neu entstehende Arbeitsplätze der Bundesagentur für Arbeit melden. Ziel dieser Vorgabe ist es unter anderem, schwerbehinderte Arbeitnehmer zu fördern. Veröffentlicht ein öffentlicher Arbeitgeber (hier ging es um einen Landkreis) eine neue Stelle lediglich in einem Jobportal der Arbeitsagentur, so ist das kein Ersatz für die Meldung bei der örtlichen Behörde. Hat sich ein schwerbehinderter Mann auf das Online-Inserat beworben und erhält ein halbes Jahr später eine Absage mit der Bemerkung, dass ein anderer Bewerber „das Rennen gemacht“habe, so „begründet das regelmäßig die Vermutung, dass die Bewerbung wegen der Schwerbehinderung nicht berücksichtigt worden ist“, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Für diesen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht dem gescheiterten Bewerber eine Entschädigung gegen den Arbeitgeber zu. Sie besteht im Regelfall aus drei Monatsgehältern, die in der angestrebten Stelle verdient worden wären. (BAG, 8 AZR 313/20)
Kurzarbeit Bei der Berechnung von Urlaubstagen muss die in der Corona-Pandemie eingeführte Kurzarbeit berücksichtigt werden. Fallen einzelne
Wie setze ich realistische Ziele? Zunächst gilt es, den Veränderungsbedarf zu klären. „Viele unzufriedene Menschen überreagieren und schütten das Kind mit dem Bade aus. Da ist gleich der ganze Job mies, aber oft geht es nur um Teilaspekte“, sagt Leitner.
Das Gefühl der Unzufriedenheit sei oft sehr diffus. Die Psychologin rät ihren Klienten erst mal, sich selbst zu beobachten, etwa Tagebuch zu führen, und zu verstehen, was sie umtreibt. Daraus leiten sich dann konkrete Veränderungsvorsätze ab.
Dann stellt man mitunter fest: „Nicht immer ist tatsächlich der Job die Ursache des Problems, sondern er bildet
Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit vollständig aus, so kann für Zeiten von „Kurzarbeit Null“der Urlaubsanspruch komplett wegfallen. In dem konkreten Fall vor dem Bundesarbeitsgericht arbeitete eine Verkäuferin in Teilzeit und hatte bei einer Drei-Tage-Woche grundsätzlich Anspruch auf 14 Tage Jahresurlaub. Der Arbeitgeber strich insgesamt 2,5 Tage aus Monaten, in denen die Frau gar nicht gearbeitet hatte. Die Klägerin argumentiert, es gebe dafür keine Rechtsgrundlage – weder aus einem Tarifvertrag noch aus einer Betriebsvereinbarung. Dennoch bejahte das Gericht die Kürzung: „Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage seien weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen“, heißt es in dem Urteil. (BAG, 9 AZR 225/21) einen Rahmen, in dem sich ein persönliches Problem ausspielt“, erläutert Leitner. „Wer etwa grundsätzlich zum Schwarzsehen neigt, wird auch im besten Job der Welt vor allem das Negative sehen.“Das gelte es zu reflektieren.
Wie setze ich meine guten Vorsätze also in die Tat um? „Dieser Rappel am Jahresanfang führt oft dazu, dass man sich zu viel auf einmal vornimmt und daran scheitert, was zu Frustration und Vorwürfen führt“, sagt Miriam Schneider. Besser sei es, erst einmal nur ein Ziel ins Auge zu fassen.
„Ziele müssen konkret und erreichbar sein, auch zwischendurch schon mal ein Erfolgserlebnis bieten, damit man motiviert bleibt, sonst tritt irgendwann ein Gefühl der Überforderung ein“, sagt auch Daniela Merz, die als Stärkenund Leadership-Coach arbeitet. Entscheidend sei, ein großes Ziel in kleine, messbare Schritte zu unterteilen. „Halten Sie Ihre Ziele schriftlich fest und setzen Sie Fristen für die einzelnen Schritte“, rät Merz. Das mache den Erfolg messbar.
Wie bringe ich persönliche Vorsätze und Unternehmensstrukturen in Einklang? Hier sollte man das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen, denn auch die Unternehmen haben ein Interesse,
motivierte Mitarbeiter zu halten, und sind deswegen vielleicht offener als man denkt.
„Dafür braucht es sehr viel und sehr offene Kommunikation sowohl vonseiten des Mitarbeiters als auch des Unternehmens“, sagt Stephan Sandrock vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa). Mitarbeiter müssten klar sagen, was sie wirklich benötigen. Das Unternehmen müsse dagegen klarmachen, was realistische Spielräume seien und an welchen Stellen im Unternehmen Bedarf bestehe.
„Ebenso hat das persönliche Verhältnis zur Führungskraft einen großen Einfluss auf das eigene berufliche Vorankommen“,
sagt Miriam Schneider. Die Führungskraft könne einen im besten Fall fördern, aber auch Hindernisse in den Weg legen. Schneiders Rat: „Vielleicht brauche ich dann länger, um mein Ziel zu erreichen, aber das Wichtigste ist, überhaupt anzufangen“, so die Wirtschaftspsychologin.
Was ist, wenn ich überhaupt keine Vorsätze habe? „Wenn mir wirklich Vorsätze fehlen, habe ich vielleicht gerade keine Dringlichkeit, etwas zu verändern“, sagt Daniela Merz. Das müsse nicht heißen, dass man unmotiviert ist. Vielleicht hat der Job in Bezug auf das persönliche Wachstum einfach gerade nicht Priorität.
„Andererseits gibt es auch Leute, die grundsätzlich eine geringe Erwartungshaltung und dafür eine hohe Leidensfähigkeit haben“, gibt Madeleine Leitner zu bedenken. Diese Menschen haben oft keine Vorsätze, weil sie ihre eigenen Bedürfnisse schlecht wahrnehmen und verändern erst etwas, wenn sie wirklich an die Belastungsgrenze kommen.
Und dann gebe es auch jene, die einfach jammern, weil das eben ihr Ventil ist, ohne dass dahinter akuter Veränderungsbedarf steht. „Ob mir Vorsätze als Motivationshilfe nutzen, ist letztlich auch eine Typsache“, sagt Psychologin Leitner.
Wer im Großen und Ganzen zufrieden mit sich ist, braucht keine guten Vorsätze. Auch Stephan Sandrock findet: „Wenn ein Mitarbeiter sagt, er ist zufrieden, kommt gerne zur Arbeit und erledigt seine vereinbarte Arbeit zufriedenstellend und möchte gar nichts verändern, dann ist das auch in Ordnung.“
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