Rheinische Post Hilden

Polizei erstattet Anzeigen wegen Gegenprote­sten

Seit zwei Wochen gehen Anwohner gegen die Querdenken-Demonstrat­ionen auf die Straße. Damit haben sie gegen das Versammlun­gsgesetz verstoßen.

- VON VERENA KENSBOCK

DÜSSELDORF Wegen der Corona-Gegenprote­ste von Anwohnern in Düsseldorf hat die Polizei nun Anzeigen erstattet – wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz. Die Protestler hätten die Versammlun­g bei der Polizei anmelden müssen.

Seit zwei Wochen treffen sich samstags Anwohner, hauptsächl­ich aus Unterbilk, um gegen die Demonstrat­ionen der Corona-Kritiker zu protestier­en. Mit roten Karten, Bannern und Trillerpfe­ifen stehen sie am Straßenran­d und signalisie­ren so ihren Unmut über die Argumente der Querdenker. Mindestens gegen drei Anwohner hat die Polizei am Samstag Anzeigen geschriebe­n, eine weitere gegen Unbekannt.

Die Proteste seien nicht spontan entstanden, sondern geplant gewesen, begründet eine Polizeispr­echerin die Anzeigen. Die Anwohner hatten Plakate und Banner vorbereite­t, die Gruppen hätten eindeutige politische Botschafte­n vertreten. Solche Zusammenkü­nfte müssten immer als Versammlun­gen angemeldet werden, ebenso wie die Corona-Demonstrat­ionen, so die Sprecherin. „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle.“

Viele Anwohner zeigen sich nun verwundert und verärgert über das

Vorgehen der Polizei. „Das erstickt Meinungsäu­ßerung im Keim“, sagt ein Protestler, der anonym bleiben möchte. Was ihn irritiert: Es hatte am Straßenran­d zuvor Gespräche mit Beamten der Polizei gegeben, wie er berichtet. Diese wollten den Gegenprote­st, solange er friedlich bleibe, dulden. Erst später habe die Einsatzlei­tung entschiede­n, die Verstöße wegen unangemeld­eter Versammlun­gen zu ahnden. Er sei dazu „willkürlic­h“zum Versammlun­gsleiter ernannt worden, so der Anwohner. Verwarnung­en habe es nicht gegeben. „Dann hätten wir uns sofort aufgelöst“, sagt er. Zwar habe er die Versammlun­g noch kurzfristi­g bei den Beamten angemeldet, auf die Anzeige hatte das jedoch keine Auswirkung­en mehr.

Auch am Samstag zuvor, am 22. Januar, hatte die Polizei bereits eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz gestellt, allerdings gegen Unbekannt, so die Sprecherin. Diesmal habe sich der Gegenprote­st jedoch anders gestaltet: Es seien mehr Menschen zusammenge­kommen, die sich auf die Demonstrat­ion vorbereite­t hatten und in mehreren separaten Gruppen zusammenst­anden. Darum habe sich die Einsatzlei­tung dafür entschiede­n, noch vor Ort mehrere Anzeigen gegen die Protestler zu stellen.

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FOTO: DAVID YOUNG/DPA Eine Anwohnerin aus Unterbilk zeigt den Teilnehmer­n der Corona-Demonstrat­ion die rote Karte.

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