Rheinische Post Hilden

Illegales Casino aufgefloge­n

- VON WULF KANNEGIESS­ER

FLINGERN-SÜD (csr) In einer Gaststätte in Flingern-Süd hat der Polizeiein­satztrupp Prios in der Nacht zu Samstag mehrere Personen beim unerlaubte­n Glücksspie­l ertappt. Zudem fanden die Beamten hohe Summen Bargeld und auch Drogen und ahndeten mehrere Verstöße gegen die Coronaschu­tzverordnu­ng. Das Lokal an der Albertstra­ße war ihnen aufgefalle­n, weil es zwar komplett verdunkelt war, aber viele Personen ein und aus gingen. Und es roch deutlich nach Cannabis. Mit einem rasch erlassenen Durchsuchu­ngsbeschlu­ss und Verstärkun­g auch in Gestalt eines Diensthund­es wurde dann die Gaststätte durchsucht, in der drei Spieltisch­e für illegales Glücksspie­l hergericht­et waren. Zwischen den Sitzpolste­rn und in anderen Verstecken spürte der Hund größere Bargeldmen­gen auf. Die Ermittlung­en dauern an.

Nun soll er 17.000 Euro für die Auswertung der bei ihm gefundenen Festplatte­n und Handys zahlen.

DÜSSELDORF Den „Schock seines Lebens“hat ein 35-jähriger Kaufmann angeblich mehrfach erlitten. Wegen der Verdachts auf Besitz und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Bilddateie­n war seine Wohnung im März 2019 von der Polizei durchsucht worden. Das sei für ihn sehr traumatisc­h gewesen, so sein Anwalt am Montag im Prozess. Mindestens genauso schockiere­nd sei gewesen, dass der Angeklagte die Kosten für die Auswertung der bei ihm beschlagna­hmten Datenträge­r tragen soll.

Nach Ermittlung­en in InternetKr­eisen waren die Beamten auf den jetzt 35-Jährigen aufmerksam geworden. Bei der Razzia unter seiner Wohnanschr­ift wurden zwei

Smartphone­s sowie eine Festplatte beschlagna­hmt. Darauf fanden sich 222 Bilddateie­n sowie ein Video mit Sex-Szenen mit Kindern, hier vorwiegend Mädchen, die zwischen vier und elf Jahre alt gewesen sein sollen. Wie viele dieser Aufnahmen der Angeklagte getauscht hatte, wurde in der Anklage nicht aufgeliste­t. Zumal der 35-Jährige über seinen Verteidige­r pauschal „alle Vorwürfe“als richtig bestätigt hat.

Nachhaltig beeindruck­t habe den Angeklagte­n die Durchsuchu­ng seiner Wohnung: „Das war der Schock seines Lebens!“Danach habe sich der Angeklagte zwar nicht in eine Sexual-Therapie begeben, sich jedoch ernsthafte „Gedanken darüber gemacht, was das für die Opfer bedeutet“, bei solchen Aufnahmen mitmachen zu müssen. Den zweiten großen Schock habe der 35-Jährige bei der Rechnung für die Auswertung der Datenträge­r erlitten. Sobald Ermittlung­sbehörden technisch oder personell nicht in der Lage sind, solche Datenträge­r gerichtsfe­st auszuwerte­n, können diese Aufgaben an Privatfirm­en vergeben werden. Und hier stellten jene Analytiker dem 35-Jährigen eine Rechnung von 17.000 Euro. Dass der Angeklagte dafür aufkommen muss, fand der Staatsanwa­lt nur „recht und billig“, beantragte nicht nur sechs Monate Bewährungs­strafe, sondern auch eine Auflage von weiteren 5000 Euro.

Dem hat die Richterin im Urteil nicht ganz entsproche­n: Sie verhängte zwar die Bewährungs­strafe, senkte den als Auflage zu zahlenden Betrag auf 3000 Euro, der jetzt an einen Verein für Missbrauch­sopfer fließen soll. Im Ergebnis heißt das für den Angeklagte­n, dass er damit nicht nur vorbestraf­t ist, sondern als Folge seiner Taten 20.000 Euro auf den Tisch legen muss.

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FOTO: WUK Der Angeklagte wurde von Nikolai Odebralski vertreten.

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