Die Vergessenen
Eine Ausstellung widmet sich der NS-Zwangssterilisation – und ihren Betroffenen, die jahrzehntelang nicht als Opfer anerkannt wurden.
DÜSSELDORF Johanna S., 1914 geboren, verheiratet, Mutter eines gesunden Kleinkindes, zwangssterilisiert wegen „angeborenen Schwachsinns“am 26. Mai 1937: Es sind Fälle wie dieser, die ab heute in einer neuen Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte im Fokus stehen. Tausende Menschen wurden in Düsseldorf im Nationalsozialismus Opfer einer Zwangssterilisation, rund 400.000 Menschen waren es bundesweit. Über Jahrzehnte wurden sie nicht als Opfer des Regimes anerkannt, erst 2011 gestand der Bundestag ihnen einen Entschädigungsanspruch zu. „Diese Gruppe spielt bis heute im öffentlichen Bewusstsein kaum eine Rolle“, sagt der Leiter der Mahn- und Gedenkstätte, Bastian Fleermann. Dem setze man nun ganz bewusst eine Sonderausstellung entgegen.
Diese ist in verschiedene Themenbereiche unterteilt, neben den Opfern sind etwa Tätern und Orten eigene Bereiche gewidmet. Grundlage des „Eingriffs in die Menschenwürde“, wie es im Titel der Ausstellung treffend heißt, war die von den Nationalsozialisten propagierte Vorstellung von Rassenhygiene und einer homogenen und gesunden „Volksgemeinschaft“. Im Juli 1933 wurde die zwanghafte Sterilisation durch das sogenannte Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses legalisiert – was auch der Grund ist für die jahrelange Missachtung der Opfer. „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“, sagte der CDU-Politiker und ehemalige NSKriegsrichter Hans Filbinger 1978.
In dem Gesetz wurde zudem ein genauer Verfahrensablauf festgelegt. Bekam das Gesundheitsamt etwa von Ärzten, Heimen oder auch
Nachbarn die Meldung über eine möglicherweise vorliegende Erbkrankheit – darunter fielen unter anderem „angeborener Schwachsinn“, Schizophrenie und erbliche Blindheit –, wurde die Person von Amtsärzten untersucht, die eine Empfehlung abgaben. Die endgültige Entscheidung traf dann eine eigens eingerichtete Sonderkammer am Amtsgericht, das sogenannte Erbgesundheitsgericht. Durchgeführt wurde die Sterilisation schließlich in einer Klinik.
Rund 3200 Akten zu solchen Verfahren liegen im Stadtarchiv, einige davon sind als Kopien in der Ausstellung
zu sehen. Bei 90 Prozent sei die zwanghafte „Unfruchtbarmachung“angeordnet und durchgeführt worden, sagt Archivleiter Benedikt Mauer, der die Schau mit kuratiert hat. In vielen Fällen – so auch bei Johanna S. – gegen den Widerstand der Betroffenen und ihrer Familien. Doch es gab auch Eingriffe ‚am Gesetz vorbei‘, unter anderem bei Häftlingen im Gefängnis Ulmer Höh‘, Sinti und Roma und den damals verächtlich als „Rheinlandbastarde“titulierten Nachkommen schwarzer Soldaten der französischen Rheinlandbesetzung. Insgesamt wurden zwischen 1934 und 1945 mehr als 5000 Düsseldorferinnen
und Düsseldorfer zwangssterilisiert.
1935 berichtete über die bisherige Bilanz der Maßnahme die Lokalzeitung, der Artikel ist ebenfalls Teil der Ausstellung. „Es war ein öffentliches Verbrechen“, sagt Fleermann, „mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung.“Das habe auch damit zu tun, dass die Anordnungen von Ärzten, Juristen und Beamten kamen – und der Blick auf die Betroffenen nicht nur medizinisch, sondern auch von einem Klassenbewusstsein geprägt gewesen sei. So auch bei Johanna S., die laut Akte als Hausangestellte arbeitete und immer mal wieder arbeitslos war. Vor Gericht hatte ihr Vater zu ihrer Verteidigung auf die „misslichen häuslichen Verhältnisse“verwiesen, in denen sie aufgewachsen war. Vergeblich. Johanna S. durfte keine Kinder mehr bekommen. Zum Zeitpunkt der Sterilisation war sie erneut schwanger, das Kind wurde im gleichen Eingriff abgetrieben. Ihr voller Name ist wie der aller Opfer mit Blick auf die Privatsphäre der oft völlig traumatisierten Überlebenden und ihrer Familien bewusst nicht Teil der Schau.
Im letzten Raum der Ausstellung hängt eine Tafel, auf der die Lebensläufe bekannter Düsseldorfer Täter nach dem Krieg nachgezeichnet sind. Brüche gibt es dabei kaum, viele praktizierten weiter. Von Friedrich Panse, Direktor der psychiatrischen Anstalt Grafenberg, der als Gutachter auch maßgeblich an den Krankenmorden der Aktion „T4“beteiligt war, ist das Zitat überliefert: „Mein Gewissen ist in dieser so schwierigen Angelegenheit völlig rein.“
Info Die Ausstellung ist bis 6. Juni in der Mahn- und Gedenkstätte, Mühlenstr. 29, zu sehen. Es gilt 2G. Alle Infos: duesseldorf.de/mahnund gedenkstaette.