Steinmeier räumt Fehler ein
Er habe sich in Wladimir Putin und bei Nord Stream 2 getäuscht, sagt der Präsident.
BERLIN (mün) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Fehlentscheidungen in Bezug auf die Russlandpolitik in seiner Zeit als Außenminister eingeräumt. „Mein Festhalten an Nord Stream 2, das war eindeutig ein Fehler. Wir haben an Brücken festgehalten, an die Russland nicht mehr geglaubt hat und vor denen unsere Partner uns gewarnt haben“, sagte der Bundespräsident am Montag im Gespräch mit Journalisten im Schloss Bellevue. „Die bittere Bilanz: Wir sind gescheitert mit der Errichtung eines gemeinsamen europäischen Hauses, in das Russland einbezogen wird. Wir sind gescheitert mit dem Ansatz, Russland in eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur einzubinden“, betonte das Staatsoberhaupt.
Er habe auch einen russischen Einmarsch in die Ukraine für ausgeschlossen gehalten. „Meine Einschätzung war, dass Wladimir Putin nicht den kompletten wirtschaftlichen, politischen und moralischen Ruin seines Landes für seinen imperialen Wahn in Kauf nehmen würde. Da habe ich mich, wie andere auch, geirrt“, sagte Steinmeier. Er fügte hinzu: „Mit einem Russland unter Putin wird es keine Rückkehr zum Status quo vor dem Krieg geben.“Steinmeier sagte zu den Kriegsereignissen: „Ich leide sehr mit den Menschen in der Ukraine mit. Nach Anfang 2014 hat kein anderes Land meine Arbeit so geprägt.“
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, hatte Steinmeier am Wochenende politische Nähe zu Russland vorgeworfen. Deutschland habe zu viele Eigeninteressen in Bezug auf Russland, etwa die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle. Schuld daran sei auch Steinmeiers Agieren als Kanzleramtschef (1999–2005) und als Außenminister (2005–2009 und 2013– 2017); er habe „ein Spinnennetz der Kontakte mit Russland geknüpft“.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) setzte derweil die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für die deutsche Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom ein. Er begründete dies mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. (mit dpa)