Quarantäne ab Mai nur noch freiwillig
Wer sich mit Corona infiziert, muss bald nicht mehr in Isolation. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
BERLIN (dpa/epd) Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag mitteilte. Infizierten wird demnach künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden – für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg. Strengere Vorgaben sollen aber noch für infizierte Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben.
Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums
und des Robert-Koch-Instituts zurück und sollen als Empfehlung an die Länder gehen.
Konkret sollen sich Infizierte demnach der „dringenden Empfehlung“zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann, beginnend nach fünf Tagen, Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die „dringende Empfehlung“, selbstständig Kontakte zu reduzieren. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Symptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
Lauterbach machte mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man „nicht entwarnen“könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen „der Wendepunkt erreicht zu sein scheint“. Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen.
Unterdessen ist eine CoronaImpfpflicht für alle Erwachsenen ab 18 Jahren vom Tisch. Die Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die sich bislang dafür ausgesprochen hatte, schlägt in einem am Montag in Berlin präsentierten Kompromiss eine Altersgrenze von 50 Jahren für die Impfpflicht vor. Die Politiker um Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) plädieren in ihrem Kompromissangebot dafür, jüngere Erwachsene nur noch dazu zu verpflichten, ihren Impfstatus offenzulegen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn sie nicht geimpft sind. Die Abgeordneten wollen damit dafür sorgen, überhaupt noch eine Mehrheit im Bundestag für eine Impfpflicht zu bekommen. Die ist aber weiter fraglich. In der Union stößt der Kompromiss bereits auf Ablehnung.