Rheinische Post Hilden

Gericht verhängt Arbeitsstu­nden für Münzraub

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Weil er sein Leben geändert hat, kam ein 21-Jähriger mit einer milden Strafe davon.

daher Ende 2019 mit dem Mönchengla­dbacher Anbieter (74) getroffen. Der damals 19-Jährige habe gehofft, die Sammlung des Seniors „unter Wert“zu bekommen, also mit dem Ankauf ein kleines Geschäft zu machen. Doch habe der 74-Jährige „mehr Ahnung gehabt“, als vom Angeklagte­n erhofft. Zu einem Abschluss sei es daher nicht gekommen, aber der Interessen­t sei insgeheim „hin und her gerissen gewesen“, ob und wie er auch ohne Bezahlung an die kostbaren Münzen aus Feingold (darunter zwei Krügerrand-Münzen) kommen könnte. Sein Plan, mit dem Gold in der Hand einfach davon zu laufen, sei aber gescheiter­t: Er durfte sie nämlich nur angucken, aber nicht anfassen. Also habe er den Anbieter auf dessen Heimweg noch verfolgt und beobachtet, habe dem 74-Jährigen dann plötzlich dessen Tüte samt Gold gewaltsam entrissen.

Das sei „eine Momentsent­scheidung“gewesen, so Anwältin Franziska Ernst. Im Prozess beim Jugendgeri­cht habe der Angeklagte sogar auf ein Wiedersehe­n mit dem

Opfer gehofft – um sich bei ihm zu entschuldi­gen und sofort 4000 Euro in bar als Wiedergutm­achung zu zahlen. Doch mangels Vorladung zum Prozesster­min ist der Rentner nicht erschienen.

Weder vor noch nach diesem Raub war der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zudem habe er seine Lebensumst­ände laut Verteidigu­ng inzwischen „umfangreic­h geändert“, indem er bei den Eltern auszog, sich von seinem damaligen Freundeskr­eis distanzier­te und jetzt in einer anderen Stadt lebt. Als Minijobber wolle er das Geld verdienen, um dem Opfer jetzt auch dessen restlichen Schaden zu ersetzen – zumindest ratenweise. Das alles hat das Amtsgerich­t mit der überaus milden Strafe honoriert, den jungen Mann deshalb nach Jugendrech­t lediglich mit Arbeitsstu­nden belegt.

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FOTO: WUK Der Angeklagte möchte 4000 Euro sofort zurückzahl­en.

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