Gericht verhängt Arbeitsstunden für Münzraub
Weil er sein Leben geändert hat, kam ein 21-Jähriger mit einer milden Strafe davon.
daher Ende 2019 mit dem Mönchengladbacher Anbieter (74) getroffen. Der damals 19-Jährige habe gehofft, die Sammlung des Seniors „unter Wert“zu bekommen, also mit dem Ankauf ein kleines Geschäft zu machen. Doch habe der 74-Jährige „mehr Ahnung gehabt“, als vom Angeklagten erhofft. Zu einem Abschluss sei es daher nicht gekommen, aber der Interessent sei insgeheim „hin und her gerissen gewesen“, ob und wie er auch ohne Bezahlung an die kostbaren Münzen aus Feingold (darunter zwei Krügerrand-Münzen) kommen könnte. Sein Plan, mit dem Gold in der Hand einfach davon zu laufen, sei aber gescheitert: Er durfte sie nämlich nur angucken, aber nicht anfassen. Also habe er den Anbieter auf dessen Heimweg noch verfolgt und beobachtet, habe dem 74-Jährigen dann plötzlich dessen Tüte samt Gold gewaltsam entrissen.
Das sei „eine Momentsentscheidung“gewesen, so Anwältin Franziska Ernst. Im Prozess beim Jugendgericht habe der Angeklagte sogar auf ein Wiedersehen mit dem
Opfer gehofft – um sich bei ihm zu entschuldigen und sofort 4000 Euro in bar als Wiedergutmachung zu zahlen. Doch mangels Vorladung zum Prozesstermin ist der Rentner nicht erschienen.
Weder vor noch nach diesem Raub war der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zudem habe er seine Lebensumstände laut Verteidigung inzwischen „umfangreich geändert“, indem er bei den Eltern auszog, sich von seinem damaligen Freundeskreis distanzierte und jetzt in einer anderen Stadt lebt. Als Minijobber wolle er das Geld verdienen, um dem Opfer jetzt auch dessen restlichen Schaden zu ersetzen – zumindest ratenweise. Das alles hat das Amtsgericht mit der überaus milden Strafe honoriert, den jungen Mann deshalb nach Jugendrecht lediglich mit Arbeitsstunden belegt.