KfW-Förderung startet wieder am 20. April
Bis Jahresende stehen Bauherren eine Milliarde Euro für das Effizienzhaus 40 zur Verfügung. Allerdings wurden die Sätze halbiert.
DÜSSELDORF Zum Jahresauftakt war die Aufregung bei Deutschlands Bauwilligen groß. Sozusagen über Nacht war das Programm zur Energieeffizienz-Förderung, mit dem die staatliche Förderbank KfW klimafreundliches Bauen unterstützte, gestoppt worden. Am 24. Januar hatte es aus dem Bundeswirtschaftsministerium geheißen, allein von November des vergangenen Jahres bis Januar 2022 seien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW ) Anträge in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro eingegangen.
Das überstieg seinerzeit das zur Verfügung gestellte Budget. Es soll eine Lücke von mehr als sieben Milliarden Euro gegeben haben. Umgerechnet fehlte demnach das Geld für etwa 24.000 Anträge, davon rund 22.000 von privaten Bauherren. Viele, die bei der Finanzierung mit den von der Förderbank zur Verfügung gestellten Mitteln kalkuliert hatten, standen plötzlich im Regen. Wie viele von ihnen womöglich danach ihr Bauvorhaben aufgeben mussten, ist nicht bekannt. Zunächst wurden nur noch alle förderfähigen Altanträge bearbeitet, die vor dem 24. Januar gestellt worden waren, doch kündigte Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) schon damals ein teilweises Wiederaufleben des Förderprogramms an.
Das passiert jetzt. Der Termin für den Neustart des KfW-Programms soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums der 20. April sein. Dann können Bauherren neue Anträge stellen, allerdings nur noch für das Effizienzhaus 40, nicht mehr für das Effizienzhaus 55. Hinter den Zahlen verbirgt sich jeweils ein Wert, der angibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, das im Gebäudeenergiegesetz festgelegt worden ist. Das heißt im Klartext: Ein Effizienzhaus 40 (EH 40) verbraucht nur 40 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes. Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz und umso höher fällt die Förderung durch den Bund aus.
Diese Förderung läuft in der alten Form aber nur noch bis zum Jahresende weiter, wie das Habeck-Ressort nun mitteilte. Bis dahin stehen insgesamt eine Milliarde Euro an Fördergeldern zur Verfügung, doch nach den Erfahrungen des Jahreswechsels 2021/2022 könnten diese Gelder schnell wieder aufgebraucht sein. Das hat auch Habeck bereits eingeräumt.
Damit das nicht so schnell passiert und möglichst viele von der Unterstützung profitieren können, sind die Fördersätze halbiert worden. Wichtig dabei: Es gibt beim EH 40 drei Klassen: die Erneuerbare-Energien-Klasse, die dem Bauherren einen Bonus verschafft, die Nachhaltigkeitsklasse und das Effizienzhaus 40 Plus. Beim ersten Modell gibt es zehn Prozent Tilgungszuschuss auf einen Kreditbetrag von maximal 150.000 Euro (also höchstens 15.000 Euro), bei der Nachhaltigkeitsklasse
und beim EH 40 plus sind es 12,5 Prozent, also bis zu 18.750 Euro. Bei Nichtwohngebäuden gelten andere Zahlen: in der Erneuerbare-Energien-Klasse zehn Prozent Tilgungszuschuss auf maximal 30 Millionen Euro Kreditbetrag (also bis zu drei Millionen Euro), beim EH 40 dann 12,5 Prozent von 30 Millionen Euro, also maximal 3,75 Millionen Euro.
Dazu gibt es Ausnahmeregelungen für jene, die im vergangenen Jahr vom Hochwasser in NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz betroffen waren. Diese Regelungen kann man auf der Website des Ministeriums nachlesen. „Auch die Förderbedingungen ändern wir. Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, hatte Habeck erklärt.
Sobald der Milliardentopf leer ist, soll das EH-40-Programm bis Jahresende zwar fortgesetzt werden, aber eine Förderung soll es dann nur noch geben, wenn ein Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) vorliegt. Dieses Siegel vergibt das Bundesbauministerium oder eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Nachhaltig soll das Gebäude in drei Kriterien sein: ökologisch, ökonomisch und sozio-kulturell. Damit ist zum Beispiel gemeint, dass umweltschonend gebaut wird (durch den Einsatz nachhaltiger Baustoffe), dass der Energieverbrauch möglichst gering ist, dass erneuerbare Energien eingesetzt werden, Bauund Betriebskosten möglichst gering sind, dass die Hygiene stimmt und der Bau möglichst barrierefrei ist, um nur einige Punkte zu nennen.
Wie genau es ab Januar 2023 mit der Förderung weitergehen soll, steht noch nicht fest. Auf jeden Fall soll es dann ein neues Programm unter der Überschrift „Klimafreundliches Bauen“geben. Dieses Programm soll demnach die QNGKennzeichnung weiterentwickeln, dann mit stärkerem Fokus auf Treibhausgasemissionen.