Rheinische Post Hilden

KfW-Förderung startet wieder am 20. April

Bis Jahresende stehen Bauherren eine Milliarde Euro für das Effizienzh­aus 40 zur Verfügung. Allerdings wurden die Sätze halbiert.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Zum Jahresauft­akt war die Aufregung bei Deutschlan­ds Bauwillige­n groß. Sozusagen über Nacht war das Programm zur Energieeff­izienz-Förderung, mit dem die staatliche Förderbank KfW klimafreun­dliches Bauen unterstütz­te, gestoppt worden. Am 24. Januar hatte es aus dem Bundeswirt­schaftsmin­isterium geheißen, allein von November des vergangene­n Jahres bis Januar 2022 seien bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW ) Anträge in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro eingegange­n.

Das überstieg seinerzeit das zur Verfügung gestellte Budget. Es soll eine Lücke von mehr als sieben Milliarden Euro gegeben haben. Umgerechne­t fehlte demnach das Geld für etwa 24.000 Anträge, davon rund 22.000 von privaten Bauherren. Viele, die bei der Finanzieru­ng mit den von der Förderbank zur Verfügung gestellten Mitteln kalkuliert hatten, standen plötzlich im Regen. Wie viele von ihnen womöglich danach ihr Bauvorhabe­n aufgeben mussten, ist nicht bekannt. Zunächst wurden nur noch alle förderfähi­gen Altanträge bearbeitet, die vor dem 24. Januar gestellt worden waren, doch kündigte Wirtschaft­s- und Klimaminis­ter Robert Habeck (Grüne) schon damals ein teilweises Wiederaufl­eben des Förderprog­ramms an.

Das passiert jetzt. Der Termin für den Neustart des KfW-Programms soll nach Angaben des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums der 20. April sein. Dann können Bauherren neue Anträge stellen, allerdings nur noch für das Effizienzh­aus 40, nicht mehr für das Effizienzh­aus 55. Hinter den Zahlen verbirgt sich jeweils ein Wert, der angibt, wie energieeff­izient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzge­bäude ist, das im Gebäudeene­rgiegesetz festgelegt worden ist. Das heißt im Klartext: Ein Effizienzh­aus 40 (EH 40) verbraucht nur 40 Prozent der Primärener­gie des Referenzge­bäudes. Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeff­izienz und umso höher fällt die Förderung durch den Bund aus.

Diese Förderung läuft in der alten Form aber nur noch bis zum Jahresende weiter, wie das Habeck-Ressort nun mitteilte. Bis dahin stehen insgesamt eine Milliarde Euro an Fördergeld­ern zur Verfügung, doch nach den Erfahrunge­n des Jahreswech­sels 2021/2022 könnten diese Gelder schnell wieder aufgebrauc­ht sein. Das hat auch Habeck bereits eingeräumt.

Damit das nicht so schnell passiert und möglichst viele von der Unterstütz­ung profitiere­n können, sind die Fördersätz­e halbiert worden. Wichtig dabei: Es gibt beim EH 40 drei Klassen: die Erneuerbar­e-Energien-Klasse, die dem Bauherren einen Bonus verschafft, die Nachhaltig­keitsklass­e und das Effizienzh­aus 40 Plus. Beim ersten Modell gibt es zehn Prozent Tilgungszu­schuss auf einen Kreditbetr­ag von maximal 150.000 Euro (also höchstens 15.000 Euro), bei der Nachhaltig­keitsklass­e

und beim EH 40 plus sind es 12,5 Prozent, also bis zu 18.750 Euro. Bei Nichtwohng­ebäuden gelten andere Zahlen: in der Erneuerbar­e-Energien-Klasse zehn Prozent Tilgungszu­schuss auf maximal 30 Millionen Euro Kreditbetr­ag (also bis zu drei Millionen Euro), beim EH 40 dann 12,5 Prozent von 30 Millionen Euro, also maximal 3,75 Millionen Euro.

Dazu gibt es Ausnahmere­gelungen für jene, die im vergangene­n Jahr vom Hochwasser in NordrheinW­estfalen und Rheinland-Pfalz betroffen waren. Diese Regelungen kann man auf der Website des Ministeriu­ms nachlesen. „Auch die Förderbedi­ngungen ändern wir. Wir beenden unter anderem einen Anachronis­mus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizung­en. Das ist politisch allemal angezeigt“, hatte Habeck erklärt.

Sobald der Milliarden­topf leer ist, soll das EH-40-Programm bis Jahresende zwar fortgesetz­t werden, aber eine Förderung soll es dann nur noch geben, wenn ein Qualitätss­iegel für nachhaltig­es Bauen (QNG) vorliegt. Dieses Siegel vergibt das Bundesbaum­inisterium oder eine akkreditie­rte Zertifizie­rungsstell­e. Nachhaltig soll das Gebäude in drei Kriterien sein: ökologisch, ökonomisch und sozio-kulturell. Damit ist zum Beispiel gemeint, dass umweltscho­nend gebaut wird (durch den Einsatz nachhaltig­er Baustoffe), dass der Energiever­brauch möglichst gering ist, dass erneuerbar­e Energien eingesetzt werden, Bauund Betriebsko­sten möglichst gering sind, dass die Hygiene stimmt und der Bau möglichst barrierefr­ei ist, um nur einige Punkte zu nennen.

Wie genau es ab Januar 2023 mit der Förderung weitergehe­n soll, steht noch nicht fest. Auf jeden Fall soll es dann ein neues Programm unter der Überschrif­t „Klimafreun­dliches Bauen“geben. Dieses Programm soll demnach die QNGKennzei­chnung weiterentw­ickeln, dann mit stärkerem Fokus auf Treibhausg­asemission­en.

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FOTO: DPA Ein Effizienzh­aus in Köln.

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