Rheinische Post Hilden

NACHRICHTE­N

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Tierversuc­he Die Uniklinik wehrt sich gegen den Vorwurf unnötiger Tierversuc­he. Die Initiative „Ärzte gegen Tierversuc­he“hatte dem Klinikum den Negativpre­is „Herz aus Stein“für den „schlimmste­n Tierversuc­h des Jahres 2022“verliehen, bei dem Hunden Zähne gezogen und Löcher in den Kiefer gebohrt worden sein. Diese Versuche, nach denen die Tiere getötet wurden, seien nicht nur grausam, sondern „auch völlig absurd“, so eine Ärztin aus der Initiative. Die Uniklinik erklärte dagegen, bei den genehmigte­n Tierversuc­hen in den Jahren 2017 und 2018 seien die Tiere narkotisie­rt und mit Schmerzmit­teln versorgt worden. Die zahnmedizi­nische Forschung wolle dem Abbau der Kieferknoc­hen nach Zahnverlus­t entgegenwi­rken. Nachdem die Tierversuc­he gezeigt hätten, dass sich implantier­te Zahn- in Knochensub­stanz verwandelt, werde die Methode inzwischen in einer klinischen Studie an Menschen weiter erforscht.

Suizid Am frühen Dienstagmo­rgen fanden Bedienstet­e der JVA Düsseldorf einen 31-jährigen Gefangenen in seinem Einzelhaft­raum leblos vor. Der Gefangene befand sich seit dem 29. März zur Vollstreck­ung einer Freiheitss­trafe wegen Erschleich­ens von Leistungen und Diebstahls in Haft. Trotz einer versuchten Reanimatio­n konnte der Notarzt nur den Tod feststelle­n. Die Kriminalpo­lizei ermittelt, Anhaltspun­kte für Fremdversc­hulden gibt es derzeit nicht.

Zentrale Dienste Der lang jährige kommissari­sche Leiter des Amts für Zentrale Dienste im Rathaus, Lothar Otto, wird die Leitung nun regulär übernehmen. Dem Stadtrat liegt für die morgige Sitzung eine entspreche­nde Beschlussv­orlage im nichtöffen­tlichen Teil vor. Im Rat werden außerdem wie berichtet die beiden neuen Dezernenti­nnen Miriam Koch und Britta Zur gewählt. Für beide deutet sich eine breite Mehrheit an.

Urteil Für die unerlaubte Nutzung einer Nottür am Flughafen muss ein 32-jähriger Flugpassag­ier 800 Euro Strafe zahlen. Beim Amtsgerich­t gab er an, ihm sei im August 2021 nicht klar gewesen, dass er die Tür illegal per Notknopf geöffnet habe. Er habe nur seinen Flug nach Santorin erreichen wollen. Zunächst hatte er gegen eine schriftlic­h verhängte Strafe von 20 Tagessätze­n zu je 40 Euro wegen „Missbrauch­s von Notrufen“zwar Einspruch erhoben. Als aber klar wurde, dass er als Uni-Mitarbeite­r viel mehr verdient als einen Tagessatz von 40 Euro, die Strafe höher ausfallen könnte, zog er den Einspruch flugs zurück und akzeptiert­e die 800 Euro.

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