NACHRICHTEN
Tierversuche Die Uniklinik wehrt sich gegen den Vorwurf unnötiger Tierversuche. Die Initiative „Ärzte gegen Tierversuche“hatte dem Klinikum den Negativpreis „Herz aus Stein“für den „schlimmsten Tierversuch des Jahres 2022“verliehen, bei dem Hunden Zähne gezogen und Löcher in den Kiefer gebohrt worden sein. Diese Versuche, nach denen die Tiere getötet wurden, seien nicht nur grausam, sondern „auch völlig absurd“, so eine Ärztin aus der Initiative. Die Uniklinik erklärte dagegen, bei den genehmigten Tierversuchen in den Jahren 2017 und 2018 seien die Tiere narkotisiert und mit Schmerzmitteln versorgt worden. Die zahnmedizinische Forschung wolle dem Abbau der Kieferknochen nach Zahnverlust entgegenwirken. Nachdem die Tierversuche gezeigt hätten, dass sich implantierte Zahn- in Knochensubstanz verwandelt, werde die Methode inzwischen in einer klinischen Studie an Menschen weiter erforscht.
Suizid Am frühen Dienstagmorgen fanden Bedienstete der JVA Düsseldorf einen 31-jährigen Gefangenen in seinem Einzelhaftraum leblos vor. Der Gefangene befand sich seit dem 29. März zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls in Haft. Trotz einer versuchten Reanimation konnte der Notarzt nur den Tod feststellen. Die Kriminalpolizei ermittelt, Anhaltspunkte für Fremdverschulden gibt es derzeit nicht.
Zentrale Dienste Der lang jährige kommissarische Leiter des Amts für Zentrale Dienste im Rathaus, Lothar Otto, wird die Leitung nun regulär übernehmen. Dem Stadtrat liegt für die morgige Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil vor. Im Rat werden außerdem wie berichtet die beiden neuen Dezernentinnen Miriam Koch und Britta Zur gewählt. Für beide deutet sich eine breite Mehrheit an.
Urteil Für die unerlaubte Nutzung einer Nottür am Flughafen muss ein 32-jähriger Flugpassagier 800 Euro Strafe zahlen. Beim Amtsgericht gab er an, ihm sei im August 2021 nicht klar gewesen, dass er die Tür illegal per Notknopf geöffnet habe. Er habe nur seinen Flug nach Santorin erreichen wollen. Zunächst hatte er gegen eine schriftlich verhängte Strafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen „Missbrauchs von Notrufen“zwar Einspruch erhoben. Als aber klar wurde, dass er als Uni-Mitarbeiter viel mehr verdient als einen Tagessatz von 40 Euro, die Strafe höher ausfallen könnte, zog er den Einspruch flugs zurück und akzeptierte die 800 Euro.