Rheinische Post Hilden

Konf likt um Ausschussb­esetzung mit der AfD geht vor Gericht

- VON ARNE LIEB

DÜSSELDORF Stadtspitz­e und Ratsmehrhe­it streben eine gerichtlic­he Klärung im Konflikt mit der AfD um die Besetzung von Fachaussch­üssen im Stadtrat an. Der Rat soll am Donnerstag zustimmen, dass die Stadt nach einem Dringlichk­eitsbeschl­uss gegen eine Entscheidu­ng der Bezirksreg­ierung geklagt hat. Eine breite Mehrheit wird erwartet.

Hintergrun­d ist ein politische­s Manöver der AfD zu Beginn der Ratsperiod­e, das die anderen Fraktionen nicht hinnehmen wollen. Die dreiköpfig­e Fraktion war bei der Besetzung von fünf Fachaussch­üssen leer ausgegange­n – allerdings aus Sicht der anderen Fraktionen mit voller Absicht. Denn in einer geheimen Abstimmung waren auf die AfD-Kandidaten jeweils nur zwei Stimmen entfallen, also eine weniger, als die Fraktion selbst inne hat. Zugleich erhielt der jeweilige Bewerber der Ratsgruppe Tierschutz/ Freie Wähler drei Stimmen und damit eine mehr, als die Gruppe an Sitzen hat. Alles deutet also darauf hin, dass ein AfD-Mitglied diese Liste wählte – obwohl beide Seiten eine Zusammenar­beit bestreiten.

Jetzt beruft sich die AfD auf den Minderheit­enschutz in der Gemeindeor­dnung und fordert einen zusätzlich­en, beratenden Sitz für die Fachaussch­üsse ein. Das wollen die anderen Fraktionen nicht hinnehmen – zumal extra die Zahl der Ausschusss­itze erhöht worden war, damit alle einen Platz haben. Zwei Mal hat der Stadtrat bereits mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP, Linksparte­i und Partei/Klimaliste den zusätzlich­en Sitz abgelehnt. Allerdings hat die Kommunalau­fsicht beide Beschlüsse als nicht rechtmäßig kassiert. In einem Schreiben von Montag droht sie eine Ersatzvorn­ahme an, wenn der Beschluss nicht aufgehoben wird.

Jetzt wird die Sache aller Voraussich­t nach als Präzedenzf­all vor Gericht entschiede­n. Die Kommunalau­fsicht hatte dargelegt, dass der Stadtrat keinen Spielraum bei der Entscheidu­ng hat – selbst wenn die AfD durch ihre Wahl auf die Sitze verzichtet hat. Die anderen Fraktionen sehen einen Missbrauch des Minderheit­enschutzes.

Die AfD versucht die Angelegenh­eit für ihre Öffentlich­keitsarbei­t zu nutzen. In einer Mitteilung kündigt Fraktionsc­hefin Uta Opelt an, namentlich­e Abstimmung zu beantragen, und droht den Ratsmitgli­edern, sie für die Kosten des Verfahrens in Regress zu nehmen. Das Rechtsamt hat den Fraktionen allerdings signalisie­rt, dass dies nicht möglich ist.

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