Konf likt um Ausschussbesetzung mit der AfD geht vor Gericht
DÜSSELDORF Stadtspitze und Ratsmehrheit streben eine gerichtliche Klärung im Konflikt mit der AfD um die Besetzung von Fachausschüssen im Stadtrat an. Der Rat soll am Donnerstag zustimmen, dass die Stadt nach einem Dringlichkeitsbeschluss gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung geklagt hat. Eine breite Mehrheit wird erwartet.
Hintergrund ist ein politisches Manöver der AfD zu Beginn der Ratsperiode, das die anderen Fraktionen nicht hinnehmen wollen. Die dreiköpfige Fraktion war bei der Besetzung von fünf Fachausschüssen leer ausgegangen – allerdings aus Sicht der anderen Fraktionen mit voller Absicht. Denn in einer geheimen Abstimmung waren auf die AfD-Kandidaten jeweils nur zwei Stimmen entfallen, also eine weniger, als die Fraktion selbst inne hat. Zugleich erhielt der jeweilige Bewerber der Ratsgruppe Tierschutz/ Freie Wähler drei Stimmen und damit eine mehr, als die Gruppe an Sitzen hat. Alles deutet also darauf hin, dass ein AfD-Mitglied diese Liste wählte – obwohl beide Seiten eine Zusammenarbeit bestreiten.
Jetzt beruft sich die AfD auf den Minderheitenschutz in der Gemeindeordnung und fordert einen zusätzlichen, beratenden Sitz für die Fachausschüsse ein. Das wollen die anderen Fraktionen nicht hinnehmen – zumal extra die Zahl der Ausschusssitze erhöht worden war, damit alle einen Platz haben. Zwei Mal hat der Stadtrat bereits mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und Partei/Klimaliste den zusätzlichen Sitz abgelehnt. Allerdings hat die Kommunalaufsicht beide Beschlüsse als nicht rechtmäßig kassiert. In einem Schreiben von Montag droht sie eine Ersatzvornahme an, wenn der Beschluss nicht aufgehoben wird.
Jetzt wird die Sache aller Voraussicht nach als Präzedenzfall vor Gericht entschieden. Die Kommunalaufsicht hatte dargelegt, dass der Stadtrat keinen Spielraum bei der Entscheidung hat – selbst wenn die AfD durch ihre Wahl auf die Sitze verzichtet hat. Die anderen Fraktionen sehen einen Missbrauch des Minderheitenschutzes.
Die AfD versucht die Angelegenheit für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. In einer Mitteilung kündigt Fraktionschefin Uta Opelt an, namentliche Abstimmung zu beantragen, und droht den Ratsmitgliedern, sie für die Kosten des Verfahrens in Regress zu nehmen. Das Rechtsamt hat den Fraktionen allerdings signalisiert, dass dies nicht möglich ist.