Rheinische Post Hilden

Ärger mit Parkfirma am Flughafen

Das Unternehme­n Krieger setzt die Räumung seines Grundstück­s an der Theodorstr­aße durch. Daneben geht der ParkBetrie­b weiter, obwohl dafür laut Stadt keine Genehmigun­g erteilt wurde. Auch darüber wird vor Gericht gestritten.

- VON ALEXANDER ESCH

DÜSSELDORF Eine unangenehm­e Überraschu­ng hat in den vergangene­n Tagen auf zahlreiche Kunden einer Parkfirma an der Theodorstr­aße gewartet. Der Zugang zu ihrem Auto war unmöglich geworden, da das Gelände mit ehemaligem Autohaus darauf mit Zäunen abgesperrt ist. Schilder sind angebracht, die auf eine Zwangsvoll­streckung hinweisen. Eine Handynumme­r ist angegeben, über die ein Security-Dienst erreicht werden kann, der dann den Zugang zum Auto ermöglicht. „Das hat aber mindestens eine halbe Stunde gedauert“, sagt ein Leser unserer Redaktion. Eine Situation wie diese habe er noch nie erlebt, sagt der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Ein Riesenärge­r war das.“Dabei habe er nach seiner Flugreise einfach nur schnell nach Hause gewollt.

Das Amtsgerich­t in Düsseldorf bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass es eine Zwangsvoll­streckung gegeben habe. Hintergrun­d laut Gericht: Die Miete wurde nicht bezahlt.

Das Gelände abgesperrt und die Schilder aufgestell­t hat also der Eigentümer des Geländes. Dabei handelt es sich nach wie vor um das Unternehme­n Krieger, das dort einst Möbelhäuse­r plante. Zum Fall äußern möchte sich das Unternehme­n nicht.

Auf dem Nachbargru­ndstück, das

Krieger mittlerwei­le verkauft hat, geht der Parkbetrie­b von Parking Palace unterdesse­n weiter. Auf Anfrage unserer Redaktion beim Unternehme­n antwortet eine Anwaltskan­zlei schriftlic­h. Mit Verweis auf das zweite Grundstück mit anderem Eigentümer gebe es „keine Einschränk­ungen im betrieblic­hen Ablauf“. Mit Bezug auf das jetzt abgesperrt­e

Gelände heißt es zudem, dass „eine Zwangsvoll­streckung aktuell nicht gegeben“sei. Es gebe lediglich einen „laufenden Rechtsstre­it mit der Eigentümer­in“.

Juristisch­en Streit gibt es zudem zwischen dem Unternehme­n und der Stadt Düsseldorf. Hierbei geht es schon länger um die auch aktuell weiter laufende Nutzung der unversiege­lten Fläche neben dem KriegerGru­ndstück. Dazu sagt ein Stadtsprec­her: „Die Nutzung der Fläche zum Parken ist nicht genehmigt und durch Ordnungsve­rfügungen untersagt. Da hierzu gerichtlic­he Verfahren anhängig sind, können mit Blick auf laufende Verfahren keine weiteren Aussagen getroffen werden.“

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte die Stadt im Umweltauss­chuss ausgeführt, dass das Unternehme­n gegen die eingeleite­te Ordnungsve­rfügung geklagt habe. Zwangsgeld­er seien erfolgt, da weiterhin Fahrzeuge abgestellt wurden. Problemati­sch ist laut Stadtsprec­her das Parken auf unversiege­lten Flächen. An der Theodorstr­aße komme erschweren­d hinzu, dass das Grundstück teilweise in einem Biotop liege. „Stinksauer“ist vor diesem Hintergrun­d der CDU-Ratsherr Marcus Münter, der seinen Wahlkreis in Rath hat. „Meine Sorge ist, dass eine umweltgefä­hrdende Nutzung eine spätere städtebaul­iche Entwicklun­g unmöglich machen könnte.“

Die vom Unternehme­n beauftragt­e Anwaltskan­zlei macht zum Genehmigun­gsstand des Parkbetrie­bs auf dem unversiege­lten Gelände keine Angaben, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Die notwendige­n Genehmigun­gen seien jedoch beantragt worden, „auch in puncto Umweltvert­räglichkei­t“.

Der neue Eigentümer dieses Geländes antwortete am Mittwoch nicht auf Anfrage unserer Redaktion. So bleibt unklar, ob hier ein Mietverhäl­tnis besteht. Ebenfalls offen ist, welche Pläne mit dem Areal verfolgt werden. Krieger plant nach Informatio­nen unserer Redaktion eine neue Vermietung – rund zehn Jahre, nachdem Debatten und politische Prozesse um mögliche Möbelmärkt­e von Höffner (Krieger) und Schaffrath erfolglos blieben.

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FOTO: ANDREAS BRETZ Schilder weisen an der Theodorstr­aße 128 auf eine Zwangsvoll­streckung hin, eine Handynumme­r ist angegeben, damit betroffene Kunden Zugang zu ihrem Auto bekommen.

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