Ärger mit Parkfirma am Flughafen
Das Unternehmen Krieger setzt die Räumung seines Grundstücks an der Theodorstraße durch. Daneben geht der ParkBetrieb weiter, obwohl dafür laut Stadt keine Genehmigung erteilt wurde. Auch darüber wird vor Gericht gestritten.
DÜSSELDORF Eine unangenehme Überraschung hat in den vergangenen Tagen auf zahlreiche Kunden einer Parkfirma an der Theodorstraße gewartet. Der Zugang zu ihrem Auto war unmöglich geworden, da das Gelände mit ehemaligem Autohaus darauf mit Zäunen abgesperrt ist. Schilder sind angebracht, die auf eine Zwangsvollstreckung hinweisen. Eine Handynummer ist angegeben, über die ein Security-Dienst erreicht werden kann, der dann den Zugang zum Auto ermöglicht. „Das hat aber mindestens eine halbe Stunde gedauert“, sagt ein Leser unserer Redaktion. Eine Situation wie diese habe er noch nie erlebt, sagt der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Ein Riesenärger war das.“Dabei habe er nach seiner Flugreise einfach nur schnell nach Hause gewollt.
Das Amtsgericht in Düsseldorf bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass es eine Zwangsvollstreckung gegeben habe. Hintergrund laut Gericht: Die Miete wurde nicht bezahlt.
Das Gelände abgesperrt und die Schilder aufgestellt hat also der Eigentümer des Geländes. Dabei handelt es sich nach wie vor um das Unternehmen Krieger, das dort einst Möbelhäuser plante. Zum Fall äußern möchte sich das Unternehmen nicht.
Auf dem Nachbargrundstück, das
Krieger mittlerweile verkauft hat, geht der Parkbetrieb von Parking Palace unterdessen weiter. Auf Anfrage unserer Redaktion beim Unternehmen antwortet eine Anwaltskanzlei schriftlich. Mit Verweis auf das zweite Grundstück mit anderem Eigentümer gebe es „keine Einschränkungen im betrieblichen Ablauf“. Mit Bezug auf das jetzt abgesperrte
Gelände heißt es zudem, dass „eine Zwangsvollstreckung aktuell nicht gegeben“sei. Es gebe lediglich einen „laufenden Rechtsstreit mit der Eigentümerin“.
Juristischen Streit gibt es zudem zwischen dem Unternehmen und der Stadt Düsseldorf. Hierbei geht es schon länger um die auch aktuell weiter laufende Nutzung der unversiegelten Fläche neben dem KriegerGrundstück. Dazu sagt ein Stadtsprecher: „Die Nutzung der Fläche zum Parken ist nicht genehmigt und durch Ordnungsverfügungen untersagt. Da hierzu gerichtliche Verfahren anhängig sind, können mit Blick auf laufende Verfahren keine weiteren Aussagen getroffen werden.“
Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte die Stadt im Umweltausschuss ausgeführt, dass das Unternehmen gegen die eingeleitete Ordnungsverfügung geklagt habe. Zwangsgelder seien erfolgt, da weiterhin Fahrzeuge abgestellt wurden. Problematisch ist laut Stadtsprecher das Parken auf unversiegelten Flächen. An der Theodorstraße komme erschwerend hinzu, dass das Grundstück teilweise in einem Biotop liege. „Stinksauer“ist vor diesem Hintergrund der CDU-Ratsherr Marcus Münter, der seinen Wahlkreis in Rath hat. „Meine Sorge ist, dass eine umweltgefährdende Nutzung eine spätere städtebauliche Entwicklung unmöglich machen könnte.“
Die vom Unternehmen beauftragte Anwaltskanzlei macht zum Genehmigungsstand des Parkbetriebs auf dem unversiegelten Gelände keine Angaben, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Die notwendigen Genehmigungen seien jedoch beantragt worden, „auch in puncto Umweltverträglichkeit“.
Der neue Eigentümer dieses Geländes antwortete am Mittwoch nicht auf Anfrage unserer Redaktion. So bleibt unklar, ob hier ein Mietverhältnis besteht. Ebenfalls offen ist, welche Pläne mit dem Areal verfolgt werden. Krieger plant nach Informationen unserer Redaktion eine neue Vermietung – rund zehn Jahre, nachdem Debatten und politische Prozesse um mögliche Möbelmärkte von Höffner (Krieger) und Schaffrath erfolglos blieben.