In 16.000 Einsätzen Menschen geschützt
47 Personen oder Objekte waren 2021 Gegenstand polizeipräventiver Maßnahmen der Kreispolizei Mettmann. Sie binden einen erheblichen Teil der Dienstzeit.
HILDEN/HAAN Diese Einsätze werden in keiner Kriminalitätsstatistik abgebildet, dennoch summierten sie sich in 2021 im Kreis Mettmann auf 16.000 Einsätze. Über 3500 Arbeitsstunden leisteten Polizeibeamte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen. Grundlage ist Paragraph 4 des Polizeigesetzes, der sich auf Präventivmaßnahmen gegen sogenannte Gefährder bezieht. „Statt Gefährder oder gefährliche Person könnte man zum Beispiel auch einfach von einem potenziellen Straftäter oder einem Aggressor reden, wenn es schon eine Gewalthistorie gibt“, erklärt Daniel Uebber, Sprecher der Kreispolizei Mettmann. Zum Gegenstand der polizeilichen Schutzmaßnahmen werden dann meistens die Personen, für die eine wie auch immer geartete Bedrohungslage besteht. „In Absprache mit dieser gefährdeten Person, etwa dem Opfer häuslicher Gewalt, dem Stalking-Opfer, dem Opfer von Straftaten oder gefährdeten Zeugen, werden dann individuelle Schutzmaßnahmen durch die Polizei und andere Partner, wie dem Frauenhaus oder dem Weißen Ring besprochen“, so Uebber. Potenzielle Ziele von Straftaten könne aber auch Objekte sein, wie zum Beispiel religiöse Einrichtungen wie Synagogen. Laut dem Jahresbericht der Kreispolizei wurden 2021 für insgesamt 47 Personen oder Objekte ein „Gefährdungsüberhang“begründet und entsprechende polizeipräventive Maßnahmen verfügt.
Beim Schutz vor Delikten, die zum Spektrum „Häusliche Gewalt“gehören, stehen der Polizei verschiedene Instrumente zur Verfügung. So kann die Polizei den „Aggressor“zehn Tage der Wohnung verweisen. „Wir prüfen dann konsequent die Einhaltung, etwa durch unangekündigte Kontrollen und Telefonate“, berichtet Uebber. Die gefährdeten Personen sollen diese Zeit nutzen können, um die eigene Lebenssituation zu klären und gegebenenfalls Hilfe von anderen Einrichtungen zu nutzen. Die Fachdienststelle Kriminalprävention und Opferschutz vermittele hier zu verschiedenen Einrichtungen und Organisation, die gezielt weiterhelfen können. „Gleiches gilt für ein Annäherungsverbot. Gleichwohl ist die Polizei auch auf die Mithilfe des Opfers angewiesen: Verstößt ein ,Aggressor‘ gegen Auflagen, so sollte es umgehend die Polizei informieren, so dass diese weitere Maßnahmen ergreifen kann“, sagt Uebber. Das kann etwa ein Platzverweis sein. Handelt der Aggressor diesem Gebot zuwider, kann er auch in Gewahrsam genommen werden. Verstößt jemand gegen die Wohnungsverweisung, so drohe ein hohes Ordnungsgeld, dessen Höhe vom Gericht festgelegt wird, erklärt Uebbber. Bei Straftaten werde ein Verfahren eingeleitet.
Bei der „Gefährderansprache“werde einer Person, bei der anzunehmen ist, dass sie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Straftat begehen könnte, verbal klar gemacht, dass die Polizei diese abstrakte Gefahrenlage erkannt hat und ernst nimmt. Wie etwa dem Hooligan vor einem Derby. „Dem potenziellen Täter soll so klar gemacht
werden, dass das Risiko, dass die Tat entdeckt wird, hoch ist“, erläutert Uebber. Zudem würden dem potenziellen Täter die drohenden Konsequenzen vor Augen geführt. „In der Regel zeigt dies Wirkung.“
Von einem „Gefährdungsüberhang“spricht die Polizei, wenn, nachdem sich eine Straftat ereignet hat, der Verdacht besteht, dass etwa das Opfer häuslicher Gewalt weiterhin gefährdet ist, auch wenn der akute polizeiliche Einsatz beendet ist. „Dann müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Gefährdung für die betroffene Person so gering wie möglich zu gestalten“, so Uebber. Die Fallzählen hätten sich in den vergangenen Jahren aber nicht sehr verändert.
Im Jahresbericht der Polizei sind mehrere herausragende Einsätze aufgeführt. So musste eine gefährdete Person mittels Linienflug aus einem arabischen Land zurückgeholt werden. Dabei arbeitete die Opferschutzdienststelle mit der Bundespolizei und einer kommunalen Einrichtung zusammen. Die Person wurde „zur Verhinderung weiterer Straftaten“an einen geschützten Ort gebracht. In einem anderen Fall gab es einen intensiven Austausch zwischen diversen Dienststellen der Kreispolizeibehörde Mettmann, Polizeibehörden aus den Niederlanden, um eine Frau zu schützen, die nach eigenen Angaben ganz konkret mit dem Tode bedroht worden war. Da dem Tatverdächtigen die Adresse der Frau bekannt war, musste diese für eine gewisse Zeit in ein Versteck gebracht werden. Zudem musste die
Wohnung sowie die Aufenthaltsorte ihrer engen Familienangehörigen über einen längeren Zeitraum hinweg engmaschig durch Beamte überwacht werden.
Anlass für den Objektschutz seien immer konkrete Anhaltspunkte oder eine abstrakte Gefahreinschätzung das Objekt betreffend. Er ziele darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion oder die Zerstörung des Objekts durch Störer, Kriminelle oder „Feinde“zu verhindern, erläutert Uebber. Schließlich soll das Objekt weiterhin funktionsfähig bleiben. So waren im Umfeld des Impfzentrums in Erkrath 2021 mehrmals Autos beschädigt worden. „Dabei ist aber unklar geblieben, ob es sich hierbei um einen ,gezielten Angriff‘ gegen das Impfzentrum handelte. Konkrete Drohungen hat es zumindest nicht gegeben“, so Uebber.
In welchen Fällen die Polizei Objektschutz übernimmt und wann es Sache des Eigentümers ist, private Sicherheitsunternehmen zu engagieren, sei immer von der Einschätzung der jeweiligen Gefährdungslage abhängig. Oft fände beides zeitgleich statt.