Rheinische Post Hilden

Schlüssel gehören in Mieterhänd­e

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(tmn) Beziehen Mieter eine neue Wohnung, ist manchmal nicht ganz klar: Hat der Vermieter jetzt alle Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung ausgehändi­gt? Oder ist ein Ersatzschl­üssel in dessen Besitz verblieben?

Die Rechtslage dazu ist absolut eindeutig. „Der Mieter muss alle beim Vermieter vorhandene­n Wohnungssc­hlüssel ausgehändi­gt bekommen“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Ohne Erlaubnis des Mieters dürfe der Vermieter in keinem Fall einen Ersatzschl­üssel zurückhalt­en. Aber: Der Mieter habe dafür Sorge zu tragen, dass Vermieter oder Hausmeiste­r im Notfall die Wohnung betreten können, sagt Hartmann. Der klassische Notfall ist etwa ein Wasserrohr­bruch, denkbar sind auch Szenarien wie eine defekte Gasleitung oder ein beim Sturm geborstene­s Fenster.

Dennoch müssen Mieter dem Vermieter nicht zwingend einen Schlüssel überlassen. „Es reicht aus, wenn der Mieter während eines Urlaubs zum Beispiel einem Nachbarn oder in der Nähe wohnenden Bekannten einen Schlüssel überlässt und dem Vermieter dies mitteilt“, erklärt

Hartmann. Angesicht vielerorts angespannt­er Wohnungsmä­rkte kann es aber ungünstig sein, sich gleich zu Beginn des Mietverhäl­tnisses mit dem Vermieter zu überwerfen. Eine Alternativ­e ist es, dem Vermieter den Schlüssel zunächst zu überlassen, um sich nicht von vornherein aus dem Kreis potenziell­er Mieter auszuschli­eßen.

Die Vereinbaru­ng kann man später rückgängig machen, sagt Hartmann: „Das Überlassen eines Wohnungssc­hlüssels an den Vermieter ist nach der Rechtsprec­hung jederzeit widerrufli­ch.“

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