Gastwirt hatte nach Unfall Alkohol im Blut
Auf dem Weg nach Hause soll ein Gastronom zwei Männer angefahren haben. Doch von den Unfallopfern fehlt jede Spur.
DÜSSELDORF Nicht jede Beule im Autoblech ist zwangsläufig ein Beweis für einen Verkehrsunfall. Das ist das vorläufige Fazit einer Gerichtsverhandlung, die am Donnerstag beim Amtsgericht gegen einen 49-jährigen Gastwirt begonnen hat. Laut Anklage soll er vor zehn Monaten nachts mit seiner Oberklasse-Limousine das Rotlicht einer Ampel ignoriert haben, dadurch auf zwei Passanten getroffen sein, von denen einer angeblich leicht verletzt wurde. Doch zum Prozesstermin ist keins der beiden angeblichen Unfallopfer im Zeugenstand erschienen. Die Verhandlung musste also abgebrochen werden.
Die Liste der Vorwürfe gegen den 49-Jährigen klingt wie ein Querschnitt
durchs Strafgesetzbuch: Eine Gefährdung des Straßenverkehrs, eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt, eine gefährliche Körperverletzung sowie Unfallflucht werden dem Gastronomen angelastet. Denn nach dem Missachten der roten Ampel und dem Zusammenprall mit einem der Passanten Aufm Hennekamp soll er in jener Augustnacht 2021 im Auto einfach weiter gefahren sein. Und als er anderthalb
Stunden später eine Blutprobe abgeben musste, lag der Wert bei 0,75 Promille, Tendenz: fallend. Eine halbe Stunde danach betrug die BlutAlkohol-Konzentration nur noch 0,69 Promille. Über seinen Anwalt ließ der Gastwirt nun ausrichten, er sei in jener Nacht tatsächlich gefahren – und habe nach der Ankunft in seinem Lokal „ein Glas Wein getrunken“. Dass er auf dem Weg dorthin aber ein Ampellicht missachtet, als Folge davon gar Fußgänger gestreift und verletzt habe, sei nicht richtig. Fakt ist, dass Polizisten auf der Motorhaube seiner Limousine „Beschädigungen“festgestellt haben, ebenso an einem der Kotflügel. Ob diese Dellen allerdings von einem Unfall stammten oder überhaupt aus jener Augustnacht, ist bisher völlig unbestimmt. Zumal der Angeklagte
zu weiteren Details jener Nacht oder auch zum Ursprung der Beulen keine Aussage macht. Helfen könnten bei der Aufklärung jetzt also nur noch die Aussagen der damaligen Fußgänger.
Doch beide sollen seit der Tatnacht nicht mehr auffindbar sein. Auch Versuche des Gerichts, die Männer über hinterlegte HandyNummern zu erreichen und in den Zeugenstand zu zitieren, verliefen erfolglos. Im Ergebnis sollen die Zeugen deshalb beim nächsten Prozesstermin in einigen Wochen von der Polizei vorgeführt werden. Sollten sie keine triftigen Gründe haben, warum sie ihre Vorladung als Zeugen geschwänzt haben, könnte das Gericht ihnen theoretisch sämtliche Kosten für den geplatzten Verhandlungstermin auferlegen.