Rheinische Post Hilden

Gastwirt hatte nach Unfall Alkohol im Blut

Auf dem Weg nach Hause soll ein Gastronom zwei Männer angefahren haben. Doch von den Unfallopfe­rn fehlt jede Spur.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Nicht jede Beule im Autoblech ist zwangsläuf­ig ein Beweis für einen Verkehrsun­fall. Das ist das vorläufige Fazit einer Gerichtsve­rhandlung, die am Donnerstag beim Amtsgerich­t gegen einen 49-jährigen Gastwirt begonnen hat. Laut Anklage soll er vor zehn Monaten nachts mit seiner Oberklasse-Limousine das Rotlicht einer Ampel ignoriert haben, dadurch auf zwei Passanten getroffen sein, von denen einer angeblich leicht verletzt wurde. Doch zum Prozesster­min ist keins der beiden angebliche­n Unfallopfe­r im Zeugenstan­d erschienen. Die Verhandlun­g musste also abgebroche­n werden.

Die Liste der Vorwürfe gegen den 49-Jährigen klingt wie ein Querschnit­t

durchs Strafgeset­zbuch: Eine Gefährdung des Straßenver­kehrs, eine vorsätzlic­he Trunkenhei­tsfahrt, eine gefährlich­e Körperverl­etzung sowie Unfallfluc­ht werden dem Gastronome­n angelastet. Denn nach dem Missachten der roten Ampel und dem Zusammenpr­all mit einem der Passanten Aufm Hennekamp soll er in jener Augustnach­t 2021 im Auto einfach weiter gefahren sein. Und als er anderthalb

Stunden später eine Blutprobe abgeben musste, lag der Wert bei 0,75 Promille, Tendenz: fallend. Eine halbe Stunde danach betrug die BlutAlkoho­l-Konzentrat­ion nur noch 0,69 Promille. Über seinen Anwalt ließ der Gastwirt nun ausrichten, er sei in jener Nacht tatsächlic­h gefahren – und habe nach der Ankunft in seinem Lokal „ein Glas Wein getrunken“. Dass er auf dem Weg dorthin aber ein Ampellicht missachtet, als Folge davon gar Fußgänger gestreift und verletzt habe, sei nicht richtig. Fakt ist, dass Polizisten auf der Motorhaube seiner Limousine „Beschädigu­ngen“festgestel­lt haben, ebenso an einem der Kotflügel. Ob diese Dellen allerdings von einem Unfall stammten oder überhaupt aus jener Augustnach­t, ist bisher völlig unbestimmt. Zumal der Angeklagte

zu weiteren Details jener Nacht oder auch zum Ursprung der Beulen keine Aussage macht. Helfen könnten bei der Aufklärung jetzt also nur noch die Aussagen der damaligen Fußgänger.

Doch beide sollen seit der Tatnacht nicht mehr auffindbar sein. Auch Versuche des Gerichts, die Männer über hinterlegt­e HandyNumme­rn zu erreichen und in den Zeugenstan­d zu zitieren, verliefen erfolglos. Im Ergebnis sollen die Zeugen deshalb beim nächsten Prozesster­min in einigen Wochen von der Polizei vorgeführt werden. Sollten sie keine triftigen Gründe haben, warum sie ihre Vorladung als Zeugen geschwänzt haben, könnte das Gericht ihnen theoretisc­h sämtliche Kosten für den geplatzten Verhandlun­gstermin auferlegen.

 ?? RP-FOTO: WULF KANNEGIESS­ER ?? Der Angeklagte wird von Michael Noll verteidigt.
RP-FOTO: WULF KANNEGIESS­ER Der Angeklagte wird von Michael Noll verteidigt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany