Sohn attackiert Mutter – Tränen vor Gericht
Ohne erkennbaren Anlass hatte der Sohn seine Mutter mit einem Messer schwer verletzt.
DÜSSELDORF Das Wiedersehen mit ihrem Sohn nach rund sechs Monaten ging für eine Mutter (63) einfach über ihre Kräfte. Plötzlich laut aufschluchzend sank sie im Zeugenstuhl des Landgerichts weinend in sich zusammen, konnte sich nur mühsam wieder beruhigen.
Auf der Anklagebank sitzt ihr 41-jähriger Sohn wegen eines schweren Messerangriffs auf seine Mutter. Anfang Dezember 2021 hatte der psychisch kranke Sohn sie in der gemeinsamen Wohnung in Hassels mittags ohne erkennbaren Anlass attackiert und erheblich verletzt. Jetzt prüft das Landgericht, ob er als gemeingefährlich gelten soll und dauerhaft in einer PsychiatrieKlinik untergebracht werden muss.
Bis ihre Tränen trocknen, wird für die 63-Jährige noch sehr viel Zeit vergehen. Das wurde deutlich, als sie den Gerichtssaal betrat und kurz zu ihrem Sohn hinüber sah. Im Zeugenstuhl sackte die Frau völlig zusammen, wand sich unter Tränen und Schluchzen, brachte kein Wort heraus. Nach einer Unterbrechung mühte sie sich dann aber, eine Aussage zu liefern. „Eigentlich ein ganz lieber Kerl“sei ihr Sohn, auch harmlos und unauffällig. Doch seit er 2013 an Schizophrenie erkrankt sei, habe auch für die Mutter ein Martyrium begonnen.
Trotzdem habe sie im häuslichen Umfeld weiterhin für ihn da sein wollen, ihn betreuen und umsorgen. Doch wenn er seine Medikamente nicht einnahm, habe sich sein Zustand regelmäßig verschlechtert. Einmal soll sich der jetzt 41-Jährige sogar selbst in einer PsychiatrieKlinik
vorgestellt und dort um seine Behandlung gebeten haben. Doch am Mittag des Tattages gewann die Krankheit offenbar alle Gewalt über ihn. Mit einem Küchenmesser soll er seine Mutter laut den Ermittlungen rücklings ins Schulterblatt gestochen haben. Als sie sich umdrehte, habe die Klinge ihren Oberkopf getroffen, mehrfach ihr Gesicht und auch den Oberkörperbereich. Die Frau erlitt teils erhebliche Stich- und Schnittwunden, auch unter dem rechten Auge, am Jochbein und dem Schlüsselbein. Zudem war nach der Attacke des Sohnes ihr Nasenbein gebrochen. Wie sich der 41-Jährige, der seitdem vorläufig in einer Klinik untergebracht ist, zu diesen Abläufen stellt, wird wohl nicht zu erfahren sein. „Er möchte keine Angaben machen“, so sein Anwalt – und krankheitsbedingt kann der 41-Jährige das womöglich auch nicht. Zur Frage der Schuldfähigkeit des Sohnes soll ein psychiatrischer Gutachter gehört werden – und dazu, ob der Mann als Gefahr für die Allgemeinheit einzustufen ist, deshalb dauerhaft in einer geschlossenen Klinik bleiben muss. Der Prozess wird fortgesetzt..