Hier müssen Hunde angeleint werden
Immer wieder gibt es Streit zwischen Spaziergängern mit und ohne Hund, immer wieder Ärger unter Herrchen und Frauchen – dabei gibt es klare Regeln, wo und wann der Vierbeiner in Hilden ohne Leine laufen darf.
HILDEN Unangeleinte Hunde sorgen immer wieder für Konflikte im Wald, in den Parks und in den Wohngebieten – zuletzt hatte der Sprecher des Hildener Hegerings in einem RP-Interview darum gebeten, die Tiere an der Leine zu lassen, da aktuell viele trächtige Tiere oder bereits Jungtiere im Wald und auf den Wiesen unterwegs sind.
Während die Hildener und Haaner Jägerschaft nach dem Interview beobachtet, dass sich Hundehalter untereinander gezielt ansprechen würden, wenn sie gegen die Regeln verstoßen, sprechen einige RP-Leser von teilweise renitenten Herrchen und Frauchen. Sie fordern das Ordnungsamt auf, verstärkt und auch in zivil auf Streife zu gehen. Wir haben mit dem Hildener Ordnungsamtsleiter Michael Siebert über die Anleinpflicht gesprochen.
Wo gilt eine Anleinpflicht „Nach Landesforstgesetz NRW müssen Hunde im Wald außerhalb von Waldwegen angeleint mitgeführt werden. Auf Waldwegen dürfen Hunde auch nicht angeleint mitgeführt werden“, erklärt Siebert. Das gelte im Bereich von Landschaftsschutzgebieten (erkennbar durch eine entsprechende Beschilderung). „Anders ist dies in Naturschutzgebieten, welche es auch in der Hildener Heide gibt. Für diese Gebiete regelt der Landschaftsplan des Kreises Mettmann eine Anleinpflicht für Hunde auch auf Waldwegen“, erklärt Siebert. Allerdings sei gerade der Bereich unmittelbar um den Hundeauslaufplatz am Sandberg nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen, „sodass hier Hunde auf Waldwegen auch ohne Leine mitgeführt werden dürfen“, so der Ordnungsamtsleiter.
Wie sieht es im Stadtgebiet aus „Nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW und der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hilden gilt eine grundsätzliche Anleinpflicht für alle Hunde (ob klein oder groß) in den nachfolgenden Bereichen innerhalb des Stadtgebietes im Zusammenhang bebauter Ortsteile: in der ausgewiesenen Fußgängerzone, in der Bismarckpassage, in der Grünanlage Holterhöfchen und im Stadtpark“, erklärt Michael Siebert. Hinzu komme eine generelle Leinenpflicht für gefährlichen Hunde, Hunde bestimmter Rassen sowie große Hunde (also Widerristhöhe über 40 cm und/oder schwerer als 20 Kg) im gesamten Stadtgebiet im Zusammenhang bebauter
Ortsteile. Siebert: „Eine Leinenbefreiung sieht das Gesetz hier nicht vor.“Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Schulhöfen dürften Tiere grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Im Stadtgebiet kontrolliert das Ordnungsamt stichprobenartig und ganzjährig. Im Stadtwald liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Wald und Forst, beziehungsweise bei Verstößen gegen den Landschaftsplan beim Kreis Mettmann.
Was passiert bei Verstößen „In den allermeisten Fällen reicht ein Hinweis auf die bestehende Anleinpflicht“, erklärt Michael Siebert.
Zudem müssten dem Ordnungsamt Verstöße auch bekannt sein, also auch die Verantwortlichen. „Ahndungen sind daher eher selten der Fall. Anders sieht dies in Einzelfällen bei Verstößen gegen die Bestimmungen nach dem Landeshundegesetz NRW aus. Hier sind gelegentlich Bußgeld- und/oder Zwangsverfahren (Androhung von Zwangsgeldern) erforderlich, wenn Verstöße angezeigt werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit Beißvorfällen. Dies ist aber nicht die Regel.“Missachtung der allgemeinen Anleinpflicht im Stadtgebiet können bei einmaligen Verstößen mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet werden. Halter aber sind „mit Gefährdungslage (Beißvorfall, Personenschaden) oder auch in Wiederholungsfällen mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro oder mehr bedroht“, erklärt der Ordnungsamtschef.
Selbst wenn der Hund offiziell ohne Leine geführt werden kann, gilt eine Regel: „Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Ein Hund sollte daher nur dann ohne Leine in der Öffentlichkeit geführt werden, wenn dieser zu jeder Zeit sofort abrufbar ist“, erklärt Michael Siebert.