Rheinische Post Hilden

Haftung bei Unfall mit anfahrende­m Bus

Kommt es zum Unfall, stellen sich für die Haftung Fragen. Zum Beispiel die, wer welches Signal setzte.

-

(tmn) Entscheide­nd bei der Haftungsfr­age nach einem Unfall zwischen Auto und Bus an einer Bushaltest­elle ist, ob der Busfahrer vor dem Losfahren seinen Blinker nach links gesetzt hat – und ob er das beweisen kann. Das zeigt ein Urteil des Oberlandes­gerichts Celle (Az.: 14 U 96/21), auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall stand der Linienbus am rechten Fahrbahnra­nd an einer Bushaltest­elle – der Fahrer hatte den rechten Blinker gesetzt. Ein Autofahrer überholte den Bus, in dem Moment fuhr der Bus in Richtung Fahrbahnmi­tte los. Es kam zum Unfall. Strittig war, ob der Busfahrer vor dem Losfahren den linken Blinker gesetzt hatte. Der Busfahrer behauptete, ja. Der Autofahrer bestritt dies. Die erste Instanz urteilte: Beide müssen den Schaden jeweils zur Hälfte tragen. Der Pkw-Fahrer legte Berufung ein.

Das Oberlandes­gericht Celle änderte daraufhin die Haftungsqu­ote. Der Busfahrer sollte 75 Prozent des Schadens

übernehmen. Grundsätzl­ich hat der fließende Verkehr Vorrang – dies endet aber in dem Moment, wo ein Busfahrer, dessen Linienbus an einer Haltestell­e stand, seinen Blinker nach links setzt. Beruft sich der Linienbusf­ahrer auf dieses Vorrecht der Straßenver­kehrsordnu­ng, trägt er nach Auffassung des Gerichts die Beweislast. Denn nur die ordnungsge­mäße und rechtzeiti­ge Anzeige seiner Anfahrt kann den Vorrang des fließenden Verkehrs beenden. Da Autos nur sehr vorsichtig an Linienbuss­en vorbeifahr­en dürfen, trifft den Pkw-Fahrer eine Mithaftung von 25 Prozent.

 ?? FOTO: STRATENSCH­ULTE/DPA ?? An Haltestell­en können Unfälle passieren.
FOTO: STRATENSCH­ULTE/DPA An Haltestell­en können Unfälle passieren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany