Rheinische Post Hilden

Waffenbesi­tzkarte und Waffensche­in

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Der Rechtsrahm­en Wer Waffen oder Munition erwerben und besitzen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengese­tz. Die zuständige Waffenrech­tsbehörde für den Kreis Mettmann ist die Kreispoliz­eibehörde. Die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaff­en wird durch eine Waffenbesi­tzkarte im Wesentlich­en Jagdschein­inhabern, aktiven Sportschüt­zen oder auch in Erbfällen erteilt. Das Führen dieser Waffen in der Öffentlich­keit erfordert darüber hinaus einen Waffensche­in!

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