Waffenbesitzkarte und Waffenschein
Der Rechtsrahmen Wer Waffen oder Munition erwerben und besitzen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Die zuständige Waffenrechtsbehörde für den Kreis Mettmann ist die Kreispolizeibehörde. Die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte im Wesentlichen Jagdscheininhabern, aktiven Sportschützen oder auch in Erbfällen erteilt. Das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit erfordert darüber hinaus einen Waffenschein!