Rheinische Post Hilden

Hundeerzie­hung oder Tierquäler­ei?

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Nachdem einer seiner Hunde ausgebüxt war, bestrafte ihn sein Halter – und wurde deshalb angezeigt.

ELLER Unter dem Vorwurf, ein Tierquäler zu sein, stand ein Hundehalte­r (54) am Montag vor dem Amtsgerich­t. Laut Anzeige einer anderen Hundebesit­zerin soll der Mann zu Jahresanfa­ng einen seiner Huskies erheblich misshandel­t haben. 750 Euro Strafe sollte das den 54-Jährigen kosten, doch am Ende wurde er trotz detaillier­ter Aussage der Augenzeugi­n freigespro­chen.

Einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zuzufügen, gilt laut Tierschutz­gesetz als eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Doch der Angeklagte gab an, er habe sich absolut korrekt verhalten. Beim Aussteigen aus seinem SUV hätten sich an jenem Januarmorg­en seine beiden Huskies losgerisse­n und nahe dem Eller Schlosspar­k sofort eine Kaninchenj­agd gestartet. Nur mit Hilfe einer anderen Hundehalte­rin (26) sei es ihm gelungen, seine Tiere wieder einzufange­n.

Was er dann beim Einladen der Hunde in sein Auto tat, empörte die Augenzeugi­n so sehr, dass sie einschritt – und ihn später sogar anzeigte. Sie sagte nämlich aus, er habe die Husky-Hündin mit einer Hand auf den Rücksitz gedrückt, habe die andere zur Faust geballt und damit aus Schulterhö­he „wie mit einem Hammer“mindestens fünf Mal auf das jaulende Tier eingeprüge­lt. Auch sein anderer Hund habe darauf sofort reagiert und sich angstvoll weggeduckt.

Von der Zeugin zur Rede gestellt, sei der Angeklagte „erschrocke­n gewesen, dass ich das gesehen habe, und sagte nur: Was soll ich denn machen, die Hunde hören ja nicht mehr“. Dem aber widersprac­h der Angeklagte jetzt im Gerichtssa­al. Er habe die ungehorsam­e Hündin bloß mit einem „Welpengrif­f“im Genick gepackt und „zur Unterwürfi­gkeit“nach unten gedrückt: „Man muss den Hund in einer solchen Situation aus dem Jagdmodus heraushole­n“, so die Version des angeblich erfahrenen Hundehalte­rs. Geschlagen habe er das Tier aber nicht.

Wieso die Zeugin allerdings von Fausthiebe­n „wie mit einem Hammer“berichtete, hat der Angeklagte nicht kommentier­t. Die Staatsanwä­ltin und auch der Richter hielten diese Schilderun­g der Augenzeugi­n jedoch für „nicht ausreichen­d“, um den 54-Jährigen jetzt als Tierquäler zu bestrafen. Der hatte in Erwartung seines Freispruch­s zuvor sogar versichert, er fände es „ganz toll, dass Leute aufmerksam sind“– auch wenn das in seinem Fall zu einem vollkommen falschen Vorwurf geführt habe.

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FOTO: WUK Verteidige­r Alexander Deigert (l.) erreichte einen Freispruch für den Hundehalte­r.

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