Hundeerziehung oder Tierquälerei?
Nachdem einer seiner Hunde ausgebüxt war, bestrafte ihn sein Halter – und wurde deshalb angezeigt.
ELLER Unter dem Vorwurf, ein Tierquäler zu sein, stand ein Hundehalter (54) am Montag vor dem Amtsgericht. Laut Anzeige einer anderen Hundebesitzerin soll der Mann zu Jahresanfang einen seiner Huskies erheblich misshandelt haben. 750 Euro Strafe sollte das den 54-Jährigen kosten, doch am Ende wurde er trotz detaillierter Aussage der Augenzeugin freigesprochen.
Einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zuzufügen, gilt laut Tierschutzgesetz als eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Doch der Angeklagte gab an, er habe sich absolut korrekt verhalten. Beim Aussteigen aus seinem SUV hätten sich an jenem Januarmorgen seine beiden Huskies losgerissen und nahe dem Eller Schlosspark sofort eine Kaninchenjagd gestartet. Nur mit Hilfe einer anderen Hundehalterin (26) sei es ihm gelungen, seine Tiere wieder einzufangen.
Was er dann beim Einladen der Hunde in sein Auto tat, empörte die Augenzeugin so sehr, dass sie einschritt – und ihn später sogar anzeigte. Sie sagte nämlich aus, er habe die Husky-Hündin mit einer Hand auf den Rücksitz gedrückt, habe die andere zur Faust geballt und damit aus Schulterhöhe „wie mit einem Hammer“mindestens fünf Mal auf das jaulende Tier eingeprügelt. Auch sein anderer Hund habe darauf sofort reagiert und sich angstvoll weggeduckt.
Von der Zeugin zur Rede gestellt, sei der Angeklagte „erschrocken gewesen, dass ich das gesehen habe, und sagte nur: Was soll ich denn machen, die Hunde hören ja nicht mehr“. Dem aber widersprach der Angeklagte jetzt im Gerichtssaal. Er habe die ungehorsame Hündin bloß mit einem „Welpengriff“im Genick gepackt und „zur Unterwürfigkeit“nach unten gedrückt: „Man muss den Hund in einer solchen Situation aus dem Jagdmodus herausholen“, so die Version des angeblich erfahrenen Hundehalters. Geschlagen habe er das Tier aber nicht.
Wieso die Zeugin allerdings von Fausthieben „wie mit einem Hammer“berichtete, hat der Angeklagte nicht kommentiert. Die Staatsanwältin und auch der Richter hielten diese Schilderung der Augenzeugin jedoch für „nicht ausreichend“, um den 54-Jährigen jetzt als Tierquäler zu bestrafen. Der hatte in Erwartung seines Freispruchs zuvor sogar versichert, er fände es „ganz toll, dass Leute aufmerksam sind“– auch wenn das in seinem Fall zu einem vollkommen falschen Vorwurf geführt habe.