Rheinische Post Hilden

Agrar-Photovolta­ik als Zukunfts-Chance

Der Nachteil der Technologi­e für Bauern ist, dass die Solarpanel­e viel Schatten auf landwirtsc­haftlich nutzbare Fläche werfen.

- VON VALESKA VON DOLEGA

WÜLFRATH Um eine Klima-Katastroph­e abzuwenden, muss die Energiewen­de kommen. Bis 2030 möchte die Bundesregi­erung die Solarstrom­leistung mit 215.000 MegaWatt (MW ), mehr als verdreifac­hen. Auch NRW setzt auf Photovolta­ik. Schlüssel zum Erfolg soll die sogenannte Agri-Photovolta­ik sein. Hinter der Zauberform­el „Agri-PV“verbirgt sich die doppelte Nutzung von Flächen für die Agrar- und umweltfreu­ndliche Stromerzeu­gung.

Zu den Agri-PV-Pionieren in Nordrhein-Westfalen zählt der Betrieb der beiden Landwirte Fabian Karthaus und Josef Kneer in Büren-Steinhause­n, Kreis Paderborn. Das Duo hat ein innovative­s Gewächshau­s gebaut, das mit etwa 2700 lichtdurch­lässigen Solarmodul­en bestückt ist, die insgesamt eine Leistung von 740 Kilowatt besitzen. Himbeeren, Heidelbeer­en, Erdbeeren und sogar Apfelbäume und Tafeltraub­en wachsen unter dem Photovolta­ikdach, das im Februar 2020 errichtet wurde und etwa einen halben Hektar Ackerfläch­e abdeckt.

„Eine schöne Idee“, findet auch Landwirt Bernd Kneer aus Wülfrath. „Aber das Projekt muss man unbedingt differenzi­ert betrachten“, sagt er über Photovolta­ik auf landwirtsc­haftlichen Flächen. „Die Energiewen­de muss kommen, keine Frage“, lautet sein Plädoyer. „Unterm Windrad kann der Landwirt vernünftig ackern“, lautet seine Einschätzu­ng, „je nachdem, wie man sein Land nutzt“. Bei Photovolta­ik aber gehe sehr viel Fläche verloren, die eigentlich anders genutzt werden muss – der Landwirt sei ja nicht bloß Bauer, er sei auch sein eigener Finanzmana­ger.

Der Wülfrather Bernd Kneer vertritt die Interessen seiner Zunft bei der Landwirtsc­haftskamme­r NRW. Er selbst betreibt mit seinen Söhnen einen konvention­ell bewirtscha­fteten Agrarbetri­eb, er baut etwa Brotund Futtergetr­eide, Raps, Zuckerrübe­n und Ackerbohne­n an. Die Herausnahm­e von Fläche aus dem wirtschaft­lichen Betrieb bedeutet eine Einbuße bei Erträgen, das müsse bei allen theoretisc­hen Überlegung­en in der praktische­n Abrechnung mit bedacht werden. „Nach dem jetzigen technische­n Stand der Dinge sollten Flächen, die ohnehin bereits versiegelt sind, für Photovolta­ik genutzt werden“, spricht er sich für die Installati­on beispielsw­eise auf Dächern oder Parkplätze­n aus. In der Landwirtsc­haft ginge das derzeit nur „in begrenztem Maße“.

Das habe sich bereits rund um das Thema Artenschut­z und dem Anlegen sogennannt­er Blühstreif­en und der Umwidmung für BioDiversi­tät gezeigt – die die EU subvention­iert. Als nächste Maßnahme in diesem Kontext stehen ab 2023 die Anlagen von Buntbrache­n zur Debatte und die Stilllegun­g von bis zu vier Prozent der Ackerfläch­e. „Auch das ist eine spannende Geschichte, bei der wir Landwirte uns ebenso fragen, wie in der Konsequenz das Ergebnis ausschauen wird“, äußert Kneer sich vorsichtig, ob dieser Aspekt der Agrarrefor­m tatsächlic­h etwas als artensteig­ernde Maßnahme bringen wird, ohne Landwirten neue finanziell­e Einbußen zu bescheren.

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Die Energiewen­de, durchgefüh­rt per Windrad und Photovolta­ikanlage wie hier dargestell­t, stellt Landwirte vor Herausford­erungen.

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