Rheinische Post Hilden

Schwangers­chaftstest auf Trisomie wird Kassenleis­tung

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BERLIN (kna) Nach jahrelange­n Beratungen und ethischen Diskussion­en werden die vorgeburtl­ichen Bluttests auf Trisomien ab 1. Juli von den Krankenkas­sen bezahlt. Der zuständige Bewertungs­ausschuss habe jetzt auch die Vergütung der ärztlichen Beratung zu den Tests beschlosse­n, berichtete das „Deutsche Ärzteblatt“. Damit beginne für viele werdende Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte, eine neue Ära.

Bereits 2019 hatten der Gemeinsame Bundesauss­chuss von Ärzten und Krankenkas­sen und das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium prinzipiel­l grünes Licht für den Test gegeben. Er soll aber nur „in begründete­n Einzelfäll­en bei Schwangers­chaften mit besonderen Risiken“durchgefüh­rt werden, hieß es. Voraussetz­ung für eine Kostenüber­nahme ist eine intensive ärztliche Beratung. Bei den seit 2012 in Deutschlan­d angebotene­n, nichtinvas­iven Pränatalte­sts werden ab der zehnten Schwangers­chaftswoch­e Erbgutbest­andteile des Kindes aus dem Blut der Schwangere­n isoliert und auf Gendefekte wie Trisomie 21, aber auch 18 und 13 untersucht. Befürworte­r bezeichnen die Tests als zuverlässi­g und sicher; bei invasiven Tests komme es dagegen immer wieder zu Fehlgeburt­en.

Behinderte­nverbände und die katholisch­e Kirche stehen den Tests kritisch gegenüber. Sie beförderte­n eine „besorgnise­rregende Tendenz in Richtung einer regelmäßig­en Selektion“, so die Deutsche Bischofsko­nferenz. Auf die Feststellu­ng des „unerwünsch­ten Merkmals“Trisomie erfolge zumeist der Abbruch der Schwangers­chaft. Bereits jetzt führten rund 90 Prozent der TrisomieVe­rdachtsfäl­le zum Tod des Embryos.

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