Rheinische Post Hilden

Seit 2010 Naturschut­zgebiet

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Der See, der bis zur Gebietsref­orm 1975 zur Stadt Hilden gehörte, steht seit den Jahr 2010 teilweise unter Naturschut­z. Die im Norden gelegenen Ufer dürfen nicht betreten, die Wege nicht verlassen werden. Baden, Bootfahren und Grillen sind verboten. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

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