Rheinische Post Hilden

Corona-Regeln vorerst um eine Woche verlängert

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DÜSSELDORF (dpa) In NRW gilt zunächst bis zum 30. Juni weiterhin Maskenpfli­cht in bestimmten Bereichen wie im öffentlich­en Personenna­hverkehr. Die Landesregi­erung verlängert­e die Corona-Schutzmaßn­ahmen und Test-Regeln vorerst um eine Woche. Wesentlich­e Änderungen gebe es dabei nicht, teilte das Gesundheit­sministeri­um am Montag mit. Grund für die kurze Frist der Verordnung­en ist, dass die kostenlose­n Corona-Bürgertest­s vorerst nur bis einschließ­lich 29. Juni geregelt sind. Darüber hinausgehe­nde Regelungen des Bundes seien dem Landesgesu­ndheitsmin­isterium bislang nicht bekannt, hieß es weiter.

„Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssi­cherheit schaffen“, forderte NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Dass wir zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelu­ngen noch nicht wissen, ob und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding.“Die Dynamik der CoronaInfe­ktionen nehme wieder deutlich zu. Auch die kommunalen Spitzenver­bände pochen darauf, dass der Bund die kostenlose­n Bürgertest­s in den Sommermona­ten sicherstel­lt. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag gesagt, er gehe davon aus, dass Bürgertest­s

auch im Sommer weiter genutzt werden könnten.

In Bussen und Bahnen in NRW gilt nun vorerst bis 30. Juni weiterhin Maskenpfli­cht. Bestehen bleiben außerdem die Maskenpfli­chten in medizinisc­hen und pflegerisc­hen Einrichtun­gen wie Arztpraxen, Krankenhäu­sern und Pflegeheim­en sowie in Asyl- und Flüchtling­sunterkünf­ten und Gemeinscha­ftsunterkü­nften für Wohnungslo­se. Krankenhäu­ser und Pflegeheim­e dürfen von Besucherin­nen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachwe­is betreten werden. Auch die Testpflich­ten für Beschäftig­te sowie bei Neuaufnahm­en gelten weiter.

Auch die Regeln für Isolierung bei einem positiven Corona-Test gelten weiter. Wer positiv auf das Virus getestet ist, muss grundsätzl­ich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizielle­r Corona-Schnelltes­t oder ein PCR-Test erforderli­ch. Der PCR-Test muss entweder negativ sein oder einen Ct-Wert über 30 aufweisen. Der sogenannte Ct-Wert gibt an, wie viel Erbgut des Virus in einer Probe vorhanden ist. Ein Corona-Selbsttest ist zum Freitesten nicht ausreichen­d.

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