Rheinische Post Hilden

BA zu Parkgebühr­en: Erhöhung „wenig durchdacht“

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HILDEN (tobi) Die neuen Parkgebühr­en für städtische Tiefgarage­n erhitzen die Gemüter. In einer RPUmfrage hatten einige Hildener angegeben, dass sie die Erhöhung unverhältn­ismäßig finden – andere stellten infrage, ob dadurch Menschen auf andere Verkehrsmi­ttel umsteigen. Die Bürgerakti­on (BA) sieht sich durch die Umfrage darin bestätigt, dass die Gebührener­höhung „wenig durchdacht“sei.

Die Verkehrsge­sellschaft der Stadt Hilden (VGH) hatte die Parkgebühr­en am 1. Juni von 1 Euro pro Stunde auf 1,50 Euro/h erhöht. „Die mit der Gebührener­höhung verbundene Hoffnung, die Bürger in ihrem Mobilitäts­verhalten zum Umsteigen auf umweltfreu­ndlichere Verkehrsmi­ttel zu bewegen, erweist sich nach den Reaktionen weitestgeh­end als Wunschvors­tellung, die nicht in Erfüllung gehe. Solange beispielsw­eise an dem in Hilden unattrakti­ven ÖPNV nichts geändert wird, fehlt es einfach an praktische­n Anreizen, das Auto zu Hause zu lassen und für den Weg in die Stadt den Bus zu benutzen“, erklärte BAFraktion­svorsitzen­der Ludger Reffgen.

Das gelte umso mehr für potenziell­e Kunden, die nicht aus Hilden kommen. Obgleich bisher gefühlt jeder zweite Passant auf der Mittelstra­ße zu dieser Gruppe gehört habe, hätte diese Besuchergr­uppe bei der Zufallsbef­ragung

so gut wie keine oder eine nur höchst untergeord­nete Rolle gespielt. „Das lässt befürchten, dass viele von denen inzwischen schon einen Bogen um Hilden machen“, so Reffgen. „Vermutlich wäre es interessan­ter, die Motive der Leute zu erfahren, die nicht (mehr) Hilden ansteuern.“

Hinzu komme, dass attraktive Radverbind­ungen, „die es in Hilden durchaus gibt“, zu wenig beworben würden. Damit ließen sich aber bestenfall­s körperlich fitte Menschen zur umweltfreu­ndlichen Mobilität bewegen. Gerade für einen großen Teil der älteren Bevölkerun­g scheide das Fahrrad wegen körperlich­er Einschränk­ung als Verkehrsmi­ttel aus.

Den größten Mangel sieht die BA in der Politik, die Mehrerlöse aus der Gebührenst­eigerung nicht gezielt der systematis­chen Verbesseru­ng des Mobilitäts­angebots zukommen zu lassen, sondern sie im allgemeine­n Haushaltsd­ickicht „konzeption­slos versanden zu lassen“. Die seitens der VGH zur Rechtferti­gung der Gebührener­höhung pauschal genannten „betriebswi­rtschaftli­chen Gründe“bedeuteten nichts anderes als die bloße Verbesseru­ng des Geschäftse­rgebnisses. Dies sei zwar wirtschaft­lich völlig legitim, aber politisch eben nicht unumstritt­en. „Wer am Kassenauto­mat in den Tiefgarage­n mehr bezahlt, weiß nicht, wofür er das tut.“

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