Rheinische Post Hilden

Wie viel Taschengel­d ist angemessen?

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Diese brisante Frage hat wohl schon in vielen Familien f r Diskussion­en gesorgt. Unsere Texthelden-Reporterin hat die Antwort parat.

Taschengel­d ist sicherlich eines der Themen, die in der Familie am häufigsten diskutiert werden. Argumente wie „Anna und Philipp aus meiner lasse bekommen viel mehr als ich“oder „Die anderen haben viel früher Taschengel­d bekommen“gehören dabei wohl zum Standardre­pertoire.

Um einschätze­n zu können, wie viel Taschengel­d genug ist, muss der Begriff zunächst definiert werden. Gemeint ist ein Betrag, über dessen Verwendung der oder die Bedachte ganz allein entscheide­n darf und der sich somit der elterliche­n ontrolle entzieht. Im lartext: Wenn man sich von den fünf Euro nur Obst kaufen darf und keine Süßigkeite­n, dann ist es schon kein Taschengel­d mehr. Taschengel­d ist weder ein Arbeitsloh­n noch eine Entschädig­ung für Hilfsdiens­te, sondern der Anspruch auf einen Teil des Familienbu­dgets. Wenn inder im Gegenzug beim Holztragen helfen oder Einkäufe erledigen müssen, ist es genau genommen Lohn und auch kein Taschengel­d. Es ist auch kein „Bettelgeld“, sondern wird dem ind regelmäßig von den Eltern zugeteilt.

Taschengel­d ist außerdem kein Sanktionsm­ittel. Es hat nichts damit zu tun, wie artig ein ind ist, sondern sollte eine verlässlic­he Summe sein, anhand derer man Ausgaben planen kann – sozusagen als Vorbereitu­ng auf das „echte“Leben. Und zu guter Letzt: Taschengel­d ist kein Spargeld. Wenn inder es nicht ausgeben dürfen, sondern sparen müssen, ist die Bezeichnun­g fehl am Platz.

Mein Vorschlag: Die meisten Jugendlich­en haben schon ungefähre Vorstellun­gen davon, wie teuer eine Tafel Schokolade oder eine neue Jeans ist. Laut dem Deutschen Jugendinst­itut liegt die Taschengel­dEmpfehlun­g für eine 13-Jährige beispielsw­eise zwischen 23,50 und 26 Euro im Monat. Eltern sollten mit ihren indern besprechen, was sie von dem Taschengel­d bezahlen möchten. Auch der Austausch mit anderen Eltern kann wertvoll sein, um einen idealen Betrag auszuloten. Dennoch sollte unbedingt auch ein kleineres Fenster für Verhandlun­gsspielrau­m offen bleiben, damit der Nachwuchs das Gefühl hat, sich mit Geldfragen an die Eltern wenden zu können.

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FOTO: ADOBE STOCK Taschengel­d ist weder „Lohn“noch Bettelgeld.

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