Rheinische Post Hilden

Sieben-Meter-Kreuz darf nicht in Garten stehen

-

DÜSSELDORF (dpa) Eine Düsseldorf­erin muss ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorf­er Landgerich­t am Mittwoch entschiede­n und damit ein Urteil des Amtsgerich­ts bestätigt (Az.: 25 S 56/21). Das Kreuz stelle eine „rechtswidr­ige Eigentumsb­eeinträcht­igung“dar, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftig­en Betrachter wie ein störender Fremdkörpe­r. Es führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstät­te“annehme. Geklagt hatte eine Mitbewohne­rin und Miteigentü­merin des Zwei-Parteien-Hauses. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkett­e nachts illuminier­te Kreuz beim Einschlafe­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany