Rheinische Post Hilden

Flug verpasst – was tun?

An den Airports im Land herrschen teils chaotische Zustände, weil Abfertigun­g und Sicherheit­skontrolle­n überlastet sind. Eben erst hat Eurowings wieder 20 Flüge gestrichen. Was Experten für Reiserecht empfehlen, um trotzdem ans Ziel zu kommen.

- VON JÖRG ISRINGHAUS

DÜSSELDORF Vor allem zum Start in die Sommerferi­en am Wochenende werden an den Flughäfen erneut viele Passagiere und damit lange Schlangen vor den Check-inSchalter­n erwartet. Zuletzt kam es speziell am Düsseldorf­er Flughafen immer wieder zu extremen Verzögerun­gen. Passagiere warteten Stunden an der Sicherheit­skontrolle, Flüge verspätete­n sich oder fielen ganz aus. Dabei kam es teils zu tumultarti­gen Szenen, die Bundespoli­zei musste einschreit­en. Grund für die chaotische­n Zustände ist der akute Personalma­ngel bei den Fluggesell­schaften

– und viele Krankmeldu­ngen. Nun könnte sich die Lage weiter zuspitzen: „Es werden unendlich viele Familien mit Kindern da sein, die nach zwei Jahren Pandemie wieder einen großen Urlaub machen. Und wir werden deshalb viele weinende und schreiende Kinder sehen und hören. Das ist für mich definitiv sicher“, sagte ein Check-in-Mitarbeite­r unserer Redaktion. Etwas entzerren könnte sich die Situation dadurch, dass der Bundespoli­zei zufolge ab dem kommenden Freitag eine zweiten Sicherheit­sfirma für die Passsagier­kontrollen verpflicht­et werden soll.

Auch am Mittwoch hat die Fluggesell­schaft Eurowings zahlreiche Flüge an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn abgesagt. Auf der Website des Düsseldorf­er Airports stand hinter insgesamt 24 Verbindung­en der Zusatz „annulliert“, darunter Flüge nach Berlin, Krakau und Manchester. Am Flughafen Köln/Bonn strich die Airline 20 An- und Abflüge, unter anderem Verbindung­en nach Dublin und Rom. Eurowings habe momentan mit Personalpr­oblemen zu kämpfen, hatte es bereits am Vortag seitens der Fluggesell­schaft geheißen. Allerdings sagte nicht nur die Lufthansa-Tochter am Mittwoch Flüge ab, auch je ein Flug der Lufthansa und der niederländ­ischen Airline KLM wurden in Düsseldorf gestrichen.

Wer davon nicht betroffen ist und weiß, dass sein Flug stattfinde­t, dem wird empfohlen, mindestens drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu sein, um bei der Abfertigun­g nicht in Schwierigk­eiten zu kommen. Der Düsseldorf­er Anwalt Sven von Below, Spezialist für Reiserecht, erklärt, wie Urlauber sich verhalten sollen, wenn sie trotzdem ihren Flug wegen zu langer Wartezeite­n verpassen oder dieser kurzfristi­g gestrichen wurde.

Anwalt rät zu Hartnäckig­keit „Hauptanspr­echpartner ist die Airline, die den Flug ausführt“, sagt Sven von Below. Diese zu erreichen, sei allerdings schwierig, oft werde man vom Gate an den Ticketscha­lter verwiesen. Eine schriftlic­he Bestätigun­g über den Vorgang seitens der Airline sei hilfreich, werde aber ebenfalls häufig verweigert.

Auch über die Hotlines sei oft niemand zu erreichen. „Trotzdem sollte man die Hotlines mehrfach anrufen und einen Screenshot von den Anrufversu­chen machen“, rät von Below. Bei Pauschalre­isen müsse der Reiseveran­stalter informiert werden. Gut sei es auch, eine E-Mail mit dem Sachverhal­t zu schicken und um Rückruf zu bitten.

Selfies mit Warteschla­ngen Von Below empfiehlt, die Schlangen an den Schaltern und vor den Sicherheit­skontrolle­n mit dem Handy zu fotografie­ren. Ideal sei ein Selfie, das im Hintergrun­d die Schlangen und die geöffneten Schalter zeige. Wenn etwa zu wenig Schalter trotz erwartbar hoher Passagierz­ahlen besetzt seien, könne ein Organisati­onsversage­n vorliegen. Darüber hinaus sei es wichtig, Zeugen zu haben, am besten ebenfalls wartende Mitreisend­e, mit denen man nicht verwandt ist. „Idealerwei­se tauscht man in der Schlange schon Namen aus“, sagt von Below.

Ticketprei­s zurückford­ern Passagiere sollten an den Airline-Schaltern oder über die Hotline nach einer Ersatzbefö­rderung fragen, diese werde allerdings häufig verweigert. „Dann muss man sich auf eigene Kosten ein Ersatztick­et kaufen und danach sein Geld von den Fluggesell­schaften zurückford­ern“, sagt von Below. Dazu müsse man eine Zahlungsfr­ist setzen; werde die nicht eingehalte­n, bleibe nur der Klageweg.

Erstattung einfordern Entweder muss das Ticket von der Airline erstattet oder ein Ersatzflug angeboten werden. Auch eine Entschädig­ungszahlun­g nach EU-Recht ist möglich; sie variiert je nach Entfernung zum Zielort zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Bei Pauschalre­isen gibt es laut von Below die Möglichkei­t, von den Reisen zurückzutr­eten oder Schadeners­atz zu fordern, etwa wenn bei einer einwöchige­n Reise schon zwei oder drei Tage entfallen und eine kurzfristi­ge Nachreise unmöglich ist. Vorsichtsh­alber sollte man dem Veranstalt­er eine Nachfrist von einigen Stunden setzen, bevor man storniert, am besten per E-Mail. (mit dpa)

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